Anwalt Kündigung – Kündigungsschutz & Abfindung
> Wir prüfen Ihre Kündigung rechtlich fundiert
> sichern Ihren Arbeitsplatz oder
> verhandeln maximale Abfindungen
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Ihr Anwalt für Kündigung hilft.
Eine Kündigung trifft selbst Top-Performer oft plötzlich. Als Anwalt Kündigung klären wir, ob die Kündigung wirksam ist, welche Optionen Sie haben und welche Strategie – Weiterbeschäftigung oder hoch verhandelte Abfindung – zu Ihren Zielen passt.
Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Die gute Nachricht: Viele Kündigungen sind angreifbar. Ihr Anwalt Kündigung prüft, ob Form, Fristen und die soziale Rechtfertigung eingehalten wurden. Häufige Angriffspunkte sind z. B. fehlende oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, fehlende Unterschriftsberechtigung, falsche Kündigungsfrist oder formale Mängel. Wichtig: Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage unbedingt wahren.
Abfindung oder Arbeitsplatz behalten?
Beides ist möglich – entscheidend sind Ziele und Ausgangslage. Gemeinsam legen wir fest, ob der Erhalt des Arbeitsplatzes im Vordergrund steht oder ein Vergleich mit fairen Konditionen sinnvoll ist. In Verhandlungen nutzen wir alle Hebel: Abfindung (steuerlich klug strukturiert), Freistellung, Bonus-/Variable, Sprachregelungen und ein starkes Arbeitszeugnis.
Wie sichere ich meine finanzielle und berufliche Existenz?
Wir schützen kurzfristig Ihre Ansprüche und verbessern Ihre Startposition für den nächsten Schritt. Dazu gehören u. a.:
- Vereinbarung von Freistellung und ggf. Outplacement-Unterstützung
- Optimierung des Arbeitszeugnisses (auch für Führungskräfte)
- Durchsetzung von Bonus, Resturlaub und Überstundenvergütung
- Prüfung/Lockerung von Wettbewerbsverboten
Die Zeit läuft: Nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage
Die Frist startet mit Zugang der Kündigung. Ihr Anwalt für Kündigung strukturiert die nächsten Schritte so, dass Prüfung, Taktik und Klage rechtzeitig und sauber aufgesetzt sind.
Sofort umsetzen (Fahrplan):
- Sonderfall Schwangerschaft: Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen informieren.
- Heute: Unterlagen bündeln (Kündigung, Vertrag, Abmahnungen), nichts unterschreiben, keine Gespräche ohne Beratung, innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
- Innerhalb 1 Woche: Bei fehlender Vollmacht die Kündigung unverzüglich (spätestens nach 1 Woche) zurückweisen; Betriebsratsanhörung/Sozialauswahl prüfen; Beweise sichern.
- Bis Fristende (3 Wochen): Kündigungsschutzklage vorbereiten und einreichen; Verhandlungsziele festlegen (Weiterbeschäftigung oder Vergleich mit Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Bonus).
Ihre Vorteile bei einer Beratung durch unsere Anwälte für Kündigungsschutz
Mit einem Anwalt für Kündigung an Ihrer Seite wehren sich Fach- und Führungskräfte effektiv gegen eine unrechtmäßige Kündigung und verbessern ihre Verhandlungsposition – schnell, strukturiert und zielorientiert.
SCHNELLE UND EFFIZIENTE ERSTEINSCHÄTZUNG
Nach Zugang der Kündigung erhalten Sie zügig eine fachkundige Prüfung und eine klare Ersteinschätzung Ihres Falls. Die Beratung erfolgt flexibel – telefonisch, per Videocall oder vor Ort.
MASSGESCHNEIDERTE STRATEGIE FÜR IHREN FALL
Jede Kündigungssituation ist anders. Wir entwickeln mit Ihnen eine Taktik, die rechtliche Chancen, Ihre Karriereziele und finanzielle Interessen zusammenbringt.
ÜBER 20 JAHRE ERFAHRUNG
Profitieren Sie von zwei Jahrzehnten Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren. Wir kennen typische Arbeitgeberstrategien und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
SPEZIALISIERT – IHR ANLIEGEN IM MITTELPUNKT
Fokus auf die Beratung von Fach- und Führungskräften: hohe fachliche Qualität, Diskretion und vorausschauendes Handeln – deutlich über dem Standard.
VERHANDLUNGSSTARK – DAS BESTE FÜR SIE RAUSHOLEN
Ob Abfindung, verlängerte Freistellung, Bonus, Aufhebung des Wettbewerbsverbots oder hervorragendes Arbeitszeugnis: Wir verhandeln zielgerichtet auf optimale Ergebnisse.
PROZESSSTARK – SICHER DURCH JEDES VERFAHREN
Wenn es zum Prozess kommt, vertreten wir Sie souverän vor allen Arbeitsgerichten – mit klarer Linie vom Gütetermin bis zur letzten Instanz.
Das sagen unsere Mandanten zu unserer Zusammenarbeit
Unsere Arbeit hat bereits vielen Fach- und Führungskräften geholfen, ihre Rechte bei einer unberechtigten Kündigung vom Arbeitgeber durchzusetzen.
Bewährte Adresse für problematische Situation
Ich habe Herrn Trabhardt bereits zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren das Mandat übertragen. Ich bin überzeugt und beeindruckt von seinem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft. Zuletzt ging es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Alle Belange sind zu meiner vollsten Zufriedenheit verhandelt und beschieden worden. Mein Handlungsspielraum und Erwägungen wurden in der Beratung vollends beleuchtet. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und war mit den Ergebnissen äußerst zufrieden.
O.W.
Anwalt.deIch wurde von Frau Sommerkamp-Moldenhauer nach meiner Kündigung betreut und kann sie wärmstens weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch bis zur finalen Abwicklung verlief alles reibungslos und professionell. Ihre umfassende Fachkompetenz und durchdachte Beratung gaben mir das nötige Vertrauen, dass meine Interessen bestmöglich vertreten werden. Dank ihres Engagements konnte ich ein Ergebnis erzielen, das meine Erwartungen sogar übertraf.
L.H.
Anwalt.deKündigung durch Arbeitgeber
Herr Trabhardt ist ein sehr kompetenter erfahrener Anwalt und außerdem eine sympathische Persönlichkeit. Er hat mich bei meinem schwierigen Kündigungsfall unterstützt und hervorragend vertreten, so dass die Kündigung als unwirksam erklärt wurde und ich ein perfektes Arbeitszeugnis bekommen habe. Schnelle Termine und gute telefonische Erreichbarkeit gehören ebenso zum Herrn Trabhardt’s Profil. Absolut zu empfehlen!
A.H.
Anwalt.deAnwalt für Kündigung erklärt: Kündigungsarten im Überblick
Betriebsbedingte Kündigung
Wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen/organisatorischen Gründen entfällt (z. B. Umstrukturierung, Auftragsrückgang).
Wichtig: Arbeitgeber muss anderweitige Beschäftigung prüfen und eine korrekte Sozialauswahl durchführen.
Verhaltensbedingte Kündigung
Beruht auf steuerbarem Fehlverhalten (z. B. beharrliches Zuspätkommen, Missachtung von Anweisungen).
Wichtig: In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Personenbedingte Kündigung
Leistungsunfähigkeit aus persönlichen Gründen (z. B. Langzeiterkrankung, Verlust zwingender Qualifikation).
Wichtig: Vor krankheitsbedingter Kündigung ist regelmäßig ein BEM-Verfahren sowie eine negative Gesundheitsprognose erforderlich.
Fristlose Kündigung
Beendigung ohne Kündigungsfrist nur bei gravierenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, schwere Beleidigung).
Wichtig: Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Vorfalls kündigen; stets Interessenabwägung.
Änderungskündigung
Änderungskündigung
Kündigung mit gleichzeitigen neuen Vertragsbedingungen (z. B. andere Position, geringere Vergütung).
Optionen: Annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und binnen 3 Wochen gerichtlich prüfen lassen.
Besonderer Kündigungsschutz
Erhöhter Schutz u. a. für Schwangere, Beschäftigte in Eltern-/Pflegezeit, schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB 50) und Betriebsratsmitglieder; strengere Voraussetzungen/Genehmigungen.
Fakten zur Kündigung und Abfindung
Ihr Anwalt für Kündigung bündelt die wichtigsten Punkte – kurz & realistisch:
Keine automatische Abfindung
Die verbreitete Annahme „Kündigung = Abfindung“ stimmt so nicht. In der Praxis erhält ein großer Teil der Gekündigten ohne weiteres Zutun keine Abfindung. Die Chance steigt deutlich, wenn gegen die Kündigung vorgegangen wird (z. B. per Kündigungsschutzklage), weil Arbeitgeber langwierige, teure Verfahren oft vermeiden möchten.
Wie hoch kann die Abfindung sein?
Es gibt keine gesetzliche Regelabfindung. Der oft genannte Online-Richtwert (0,5 × Monatsbrutto × Beschäftigungsjahre) ist nur eine grobe Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt ab von:
- den Erfolgsaussichten der Klage,
- Betriebszugehörigkeit und Position,
- Einkommen/Branche,
- und vor allem vom Verhandlungsgeschick und der Prozesstaktik.
Taktik entscheidet
Frühzeitig die richtigen Weichen stellen (Fristen wahren, nichts vorschnell unterschreiben, Beweise sichern) verbessert die Verhandlungsposition – häufig sind dann über dem Richtwert liegende Abfindungen möglich.
Allgemeiner Kündigungsschutz (KSchG) – wann gilt er?
Damit der allgemeine Kündigungsschutz greift, müssen regelmäßig beide Voraussetzungen vorliegen:
- Betriebsgröße: mehr als 10 Beschäftigte (Teilzeit anteilig).
- Betriebszugehörigkeit: mindestens 6 Monate ununterbrochen beschäftigt.
Kündigungsschutzklage & Frist von 3 Wochen
Mit der Klage wird die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich geprüft. Stellt das Gericht Unwirksamkeit fest, besteht das Arbeitsverhältnis fort (Anspruch auf Weiterbeschäftigung); oft ergibt sich daraus eine starke Vergleichsposition.
Wichtig: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden – sonst gilt die Kündigung als wirksam. Ihr Anwalt für Kündigung sorgt dafür, dass Fristen, Strategie und Verhandlungen rechtzeitig und sauber aufgesetzt sind.
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