Versetzung und Entleitung
Wenn Sie versetzt werden oder
Ihnen Personalverantwortung entzogen wird
Wenn Sie versetzt werden oder
Ihnen Personalverantwortung entzogen wird
Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern oft größtmögliche Flexibilität, wenn es um den Arbeitsplatz geht. Und als Fach- oder Führungskraft werden Sie sicher auch von sich behaupten, flexibel und anpassungsfähig zu sein. Doch Vorsicht. Eine Änderung des Aufgabenbereichs kann auch der Anfang vom Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Denn Arbeitgeber nutzen die Versetzung und Entleitung auch dazu, sich von unliebsamen Führungskräften oder leitenden Angestellten leichter zu trennen. Gerade wenn kein echter Kündigungsgrund oder eine lange Betriebszugehörigkeit vorliegt, kann eine Kündigung für den Arbeitgeber aufgrund hoher Abfindungszahlungen teuer werden.
Probates Mittel ist dann häufig, die Führungskraft auf das „Abstellgleis“ abzuschieben und ihr die Führungs- und Personalverantwortung zu entziehen, bis sie schließlich schließlich entnervt von allein geht. Dieser Prozess der Entleitung erfolgt zudem häufig schleichend über mehrere Monate oder gar Jahre hinweg. Peu à peu wird Ihr Aufgaben- oder Verantwortungsbereich eingeschränkt, bis von Ihren Führungsaufgaben nicht mehr viel übrig bleibt.
Bei einer Aufgabenänderung, Versetzung oder dem Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) sollten Sie frühzeitig handeln, um die taktisch richtigen Weichen zu stellen. Bevor Sie sich vorschnell mit einer Änderung einverstanden erklären, sollten Sie vorher vom spezialisiertem Anwalt für Arbeitsrecht klären lassen, ob die Versetzung oder Änderung Ihres Aufgaben- oder Verantwortungsbereiches rechtmäßig ist und wie Sie sich am besten verhalten. Haben Sie sich hingegen erst einmal mit einer Änderung einverstanden erklärt oder die neuen Tätigkeiten aufgenommen, ist es kaum noch möglich, sich dagegen im Nachhinein zu wehren.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir, ob die Versetzung oder der Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) rechtlich wirksam ist und besprechen mit Ihnen, was Sie jetzt tun können.
Wurden Ihre Aufgaben geändert oder Personalverantwortung entzogen? Dann rufen Sie uns an.
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Anwalt für Arbeitsrecht Sebastian Trabhardt ist bekannt aus