Versetzung und Entleitung
Wie Sie sich gegen eine Versetzung oder
den Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) erfolgreich wehren
Hilfe bei Versetzung und Entleitung
Als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie als Fach- und Führungskraft bei einer Versetzung oder einem Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) und setzen Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.
AUFGABENÄNDERUNG
Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern oft größtmögliche Flexibilität, wenn es um den Arbeitsplatz geht. Und als Fach- oder Führungskraft werden Sie sicher auch von sich behaupten, flexibel und anpassungsfähig zu sein. Doch Vorsicht. Eine Änderung des Aufgabenbereichs kann auch der Anfang vom Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Denn Arbeitgeber nutzen die Versetzung und Entleitung auch dazu, sich von unliebsamen Führungskräften oder leitenden Angestellten leichter zu trennen. Gerade wenn kein echter Kündigungsgrund oder eine lange Betriebszugehörigkeit vorliegt, kann eine Kündigung für den Arbeitgeber aufgrund hoher Abfindungszahlungen teuer werden.
ENTLEITUNG
Probates Mittel ist dann häufig, die Führungskraft auf das „Abstellgleis“ abzuschieben und ihr die Führungs- und Personalverantwortung zu entziehen, bis sie schließlich schließlich entnervt von allein geht. Dieser Prozess der Entleitung erfolgt zudem häufig schleichend über mehrere Monate oder gar Jahre hinweg. Peu à peu wird Ihr Aufgaben- oder Verantwortungsbereich eingeschränkt, bis von Ihren Führungsaufgaben nicht mehr viel übrig bleibt.
FRÜHZEITIG HANDELN
Bei einer Aufgabenänderung, Versetzung oder dem Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) sollten Sie frühzeitig handeln, um die taktisch richtigen Weichen zu stellen. Bevor Sie sich vorschnell mit einer Änderung einverstanden erklären, sollten Sie vorher vom spezialisiertem Anwalt für Arbeitsrecht klären lassen, ob die Versetzung oder Änderung Ihres Aufgaben- oder Verantwortungsbereiches rechtmäßig ist und wie Sie sich am besten verhalten. Haben Sie sich hingegen erst einmal mit einer Änderung einverstanden erklärt oder die neuen Tätigkeiten aufgenommen, ist es kaum noch möglich, sich dagegen im Nachhinein zu wehren.
RECHTSBERATUNG ZUR VERSETZUNG UND ENTLEITUNG
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
1. Kontaktaufnahme
Für die Prüfung der Versetzung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- letzte Gehaltsabrechnung und vom Dezember
- ggfls. Zwischenzeugnis
- ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
2. Aufhebungsvertrag-Check
Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir, ob die Versetzung oder der Entzug von Personalverantwortung (Entleitung) rechtlich wirksam ist und besprechen mit Ihnen, was Sie jetzt tun können.
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Arbeitsgerichten konsequent ein.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Wurden Ihre Aufgaben geändert oder Personalverantwortung entzogen? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie bundesweit!
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt