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Freistellung

Der Arbeitgeber kann eine Freistellung von der Arbeit widerruflich oder unwiderruflich erklären. Mit der widerruflichen Freistellung behält sich der Arbeitgeber vor, die Suspendierung später wieder aufzuheben. Eine widerrufliche Freistellung erfolgt häufig, wenn dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird und der Arbeitgeber den Sachverhalt noch weiter aufklären will.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit wird der Arbeitnehmer dauerhaft von seiner Arbeitspflicht befreit. Der Arbeitgeber verzichtet damit auf die Arbeitskraft des Arbeitnehmers. Die unwiderrufliche Freistellung erfolgt häufig mit Ausspruch einer Kündigung.

Eine Freistellung von der Arbeit ist nur möglich, wenn sachliche Gründe vorliegen und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Die Freistellung kann auch unter Anrechnung von Urlaub erfolgen.