3 gute Gründe, warum Sie Ihren Geschäftsführer-vertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen sollten
Optimieren Sie Ihren Geschäftsführervertrag: Expertenrat zur Vermeidung von rechtlichen Risiken und Haftungsfallen
In unserer langjährigen Erfahrung in der Überprüfung von Geschäftsführerverträgen sehen wir immer wieder, wie Geschäftsführer mit rechtlichen Herausforderung kämpfen. Oftmals werden wichtige Details im Geschäftsführervertrag übersehen, was zu unangenehmen Überraschungen führen kann. Insbesondere die persönliche Haftung wird von angestellten Geschäftsführern häufig vernachlässigt. Die Unsicherheit über Aufgaben und Pflichten, Risiken und Haftungsfallen können Ihre berufliche Entwicklung und Leistung als Geschäftsführer beeinträchtigen.
Was Ihnen die Prüfung und Optimierung des Geschäftsführervertrages bringt
Eine gründliche Prüfung Ihres Geschäftsführervertrages durch unsere spezialisierten Anwälte für Geschäftsführer hilft Ihnen, die einzelnen Vertragsbedingungen zu klären, potentielle Risiken aufzudecken und sicherzustellen, dass Sie eine solide rechtliche Grundlage für Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer haben.
KLARHEIT
Erhalten Sie Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten: Bereiten Sie sich auf die Übernahme einer Geschäftsführerposition optimal vor und stärken Sie Ihre Verhandlungsposition, indem Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen.
FALLSTRICKE VERMEIDEN
Vermeiden Sie Fallstricke: Unsere Experten identifizieren und beseitigen potentielle Risiken im Geschäftsführervertrag um Ihre berufliche und private Zukunft zu schützen.
HANDLUNGSSPIELRÄUME
Nutzen Sie Handlungsspielräume: Mit einer cleveren Vertragsgestaltung kompensieren wir den Verlust schützender Arbeitnehmerrechte und nutzen vorhandene Handlungsspielräume im Geshäftsführervertrag zu Ihrem Vorteil.
Unsere Experten für Geschäftsführerverträge
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt
Als spezialisierte Anwälte für Geschäftsführerverträge sind wir uns Ihrer Herausforderung bewusst und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer über 20jährigen Erfahrung zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, den Geschäftsführervertrag genau zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Starten Sie Ihre neue Rolle als Fremdgeschäftsführer. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie auf dem richtigen Weg zum Erfolg sind. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen rechtssicheren Geschäftsführervertrag.
Das sagen unsere Mandanten zu unserer Zusammenarbeit
Unsere Arbeit hat bereits vielen Geschäftsführern geholfen, ihre Unsicherheiten zu beseitigen und Ihre Position zu stärken.
Herr Trabhardt hat mich sehr umfassend und konstruktiv beraten. Dies noch verbunden mit sehr schnellen Antwortzeiten auf Anfragen. Ich kann Ihn jederzeit als Fachmann für Geschäftsführer-Verträge empfehlen.
H.S.
GeschäftsführerFrau Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer empfehle ich gerne weiter! Besonders erwähnenswert finde ich, dass nach einer telefonischen Besprechung meiner Wünsche die Ausarbeitung sehr rasch und in hervorragender Qualität erfolgte.
T.U.
GeschäftsführerHerr Trabhardt ist den Vertrag sorgfältig mit mir durchgegangen und hat mich auf potenzielle Streitfaktoren aufmerksam gemacht. So weiß ich jetzt, welche Punkte ich zumindest nochmal ansprechen sollte. Viele Punkte kannte ich so nicht. Vielen Dank für die schnelle & unkomplizierte Unterstützung!
A.S.
GeschäftsführerWorauf Geschäftsführer im Geschäftsführervertrag achten sollten
Was ist ein Geschäftsführervertrag?
Der Geschäftsführervertrag regelt die Bedingungen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer und ist ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungselementen nach §§ 611, 675 BGB. Er unterscheidet sich damit vom herkömmlichen Arbeitsvertrag. Gleichwohl fallen angestellte Fremdgeschäftsführer unter den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff. Arbeitnehmerschutzgesetze, die auf einer EU-Richtlinie beruhen, sind daher auch auf Fremdgeschäftsführer anzuwenden (BAG, Urteil v. 25.07.2023, 9 AZR 43/22).
Abschlusskompetenz und Unterzeichnung
Damit der Geschäftsführervertrag rechtswirksam ist, muss er mit dem richtigen Gremium der GmbH abgeschlossen werden, in der Regel mit der Gesellschafterversammlung. Welches Gremium zuständig ist, ergibt sich aus der Satzung der GmbH. Achten Sie darauf, wer den Geschäftsführervertrag für die GmbH unterschreibt. Sind dies nicht alle Gesellschafter, bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses.
Beförderung zum Geschäftsführer
Wenn Sie bereits als leitender Angestellter für die GmbH tätig und waren und zum Geschäftsführer befördert werden, wird der bestehende Arbeitsvertrag mit Abschluss des Geschäftsführervertrages aufgehoben. Es ist daher ratsam, mit der GmbH zu vereinbaren, dass der Arbeitsvertrag während der Laufzeit des Geschäftsführervertrages ruht und nach dessen Ende wieder auflebt.
Zustimmungspflichtige Geschäfte
Während eine Beschränkung der Vertretungsmacht nach außen keine Wirkung entfaltet (§37 GmbHG), kann im Innenverhältnis die Geschäftsführungsbefugnis beschränkt werden, indem bestimmte Geschäfte der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. Diese „zustimmungspflichtigen Geschäfte“ können im Geschäftsführervertrag, in einer Geschäftsordnung oder in der Satzung festgelegt werden.
Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber für jede Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ihm kommen die arbeitsrechtlichen Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung nicht zugute. Es ist ratsam, im Geschäftsführervertrag die Haftung zu begrenzen und zusätzlich durch eine D&O-Versicherung abzusichern. Darüber hinaus sollten Geschäftsführer sich über weitere Strategien zur Haftungsvermeidung informieren.
Variable Vergütung
In Geschäftsführerverträgen wird üblicherweise auch eine variable Vergütung vereinbart. Dies sind vor allem Boni, die vom Erreichen bestimmter Ziele abhängig sind oder Tantiemen, die sich am Gewinn der Gesellschaft orientieren. Wichtig sind hier klare Regelungen, vor allem auch für den Fall der Freistellung nach Abberufung und des unterjährigen Ausscheidens des Geschäftsführers.
Kein Kündigungsschutz
Geschäftsführer haben keinen Kündigungsschutz und es gelten nicht die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, sondern die kürzen Fristen für Dienstverträge nach § 621 BGB (BAG, Urteil v. 11.06.2020, 2 AZR 374/19). Es empfiehlt sich, im Geschäftsführervertrag einen gewissen Kündigungsschutz zu vereinbaren, z.B. durch längere Kündigungsfristen oder durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch die GmbH für die ersten Jahre. Auch die Zahlung einer Abfindung kann im Vertrag vereinbart werden.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Geschäftsführers nach Vertragende einschränken. Da nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil v. 04.03.2002, II ZR 77/00) die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 HGB über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht für Geschäftsführer gelten, kann die Gesellschaft davon abweichende Regelungen zu Lasten des Geschäftsführers treffen. Es ist wichtig, die Klauseln sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls vorteilhafte Regelungen zu treffen.
Dienstwagen
Sofern dem Geschäftsführer ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, sollten klare Regelungen zum Modell, Bruttolistenpreis oder monatlichen Leasinggebühren im Vertrag festgehalten werden. Ebenso sind Regelungen zum Umfang und Widerruf der privaten Nutzungsmöglichkeit und zur Haftung für Schäden am Fahrzeug zu achten und gegebenenfalls zu optimieren.
20 Jahre Expertise im Bereich
Geschäftsführerverträge
Wir sind Ihre Spezialisten für die Beratung von GmbH-Geschäftsführern im Anstellungsverhältnis (Fremdgeschäftsführer). Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen.
SCHNELLE KOMMUNIKATION
Wir sind Ihre Anwälte für Geschäftsführer in Hamburg bieten wir digitale Beratung per Telefon oder Video-Call. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon, und wir antworten Ihnen umgehend.
PERSÖNLICHE BETREUUNG
Unsere individuelle Betreuung ist persönlich und präzise auf Ihre Situation als angestellter GmbH-Geschäftsführer abgestimmt. Auf Wunsch coacht Sie Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt persönlich im Arbeitsrecht, um Ihre Rechtskenntnisse zu aktualisieren und zu vertiefen.
VERTRETUNG BUNDESWEIT
Wir setzen konsequent Ihre Ansprüche gegenüber der GmbH durch und vertreten Sie als Anwälte für Geschäftsführer in Hamburg vor allen Arbeitsgerichten und Landgerichten deutschlandweit. Dabei behalten wir Ihre persönliche Situation im Blick und verhandeln auch außergerichtlich.
SPEZIALISIERT AUF GESCHÄFTSFÜHRER
Unsere Spezialisierung liegt auf der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern, Geschäftsführern und Führungskräften. Sie können eine hochqualifizierte Rechtsberatung sowie eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Interessen erwarten.
ZIELORIENTIERTE ARBEITSWEISE
Ihr persönliches Ziel steht im Mittelpunkt unserer Beratung. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Ziele am besten erreichen können. Dabei veranschlagen wir vorab die auf Sie zukommenden Kosten, damit Sie bei der Rechtsverfolgung auch in finanzieller Hinsicht jederzeit auf der sicheren Seite stehen.
KLARE UND VERSTÄNDLICHE RECHTSBERATUNG
Unsere Mandanten schätzen an uns, die klaren und verständlichen Worte, und dass wir Dinge auf den Punkt bringen. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falls vom Anwalt für Geschäftsführer im Arbeitsrecht in Hamburg.
Strategien und Instrumente zur Minimierung der Geschäftsführerhaftung
Informieren Sie sich,über die wichtigsten Strategien und Instrumente, wie Sie Ihre Haftung als Geschäftsführer minimieren.
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