Geschäftsführervertrag
Gestaltungsspielräume
im GmbH Geschäftsführervertrag nutzen
Geschäftsführervertrag
Gestaltungsspielräume
im GmbH Geschäftsführervertrag nutzen
Die Übernahme der Position des Geschäftsführers einer GmbH klingt verlockend. Sie bedeutet mehr Verantwortung, mehr Ansehen und Anerkennung und schließlich auch mehr Geld. Doch es sind auch die Risiken zu bedenken. Wenn Sie vom Angestellten zum Geschäftsführer „befördert“ werden, übernehmen Sie nicht nur viele neue Pflichten, sondern verlieren auch eine Reihe von Arbeitnehmerrechten. Daher ist es wichtig, vorhandene Gestaltungsspielräume im Geschäftsführervertrag zu nutzen, um Haftungsrisiken und Nachteile zu vermeiden.
Im Geschäftsführervertrag werden Ihre Rechte und Pflichten des Anstellungsverhältnisses näher geregelt. Da für Sie als Geschäftsführer die Arbeitnehmerschutzgesetze nicht gelten (z.B. zum Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder Schutz bei Betriebsübergang), ist es umso wichtiger, durch geschickte Vertragsgestaltung den Verlust der schützenden Arbeitnehmerrechte möglichst zu kompensieren.
Als Geschäftsführer sind Sie zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Anders als die Gesellschafter haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Durch einen Haftungsfall können Sie daher schnell zum Sozialfall werden. Von enormer Bedeutung sind daher Instrumente, wie Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer reduziert werden kann. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag, wonach die Innen- und Außenhaftung beschränkt wird.
Bevor Sie den Geschäftsführervertrag unterschreiben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung von Geschäftsführerverträgen. Bei späteren Streitigkeiten mit den Gesellschaftern vertreten wir Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Landgerichten konsequent ein.
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Anwalt für Arbeitsrecht Sebastian Trabhardt ist bekannt aus