Geschäftsführervertrag
Gestaltungsspielräume im GmbH-Geschäftsführervertrag nutzen und
Haftungsrisiken minimieren
Geschäftsführervertrag prüfen lassen und Haftungsrisiken minimieren
Sie wollen demnächst Geschäftsführer werden und Fragen sich, ob der Geschäftsführervertrag Fallstricke enthält? Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihren Geschäftsführervertrag und beraten Sie, wie Sie sich gegen Haftungsrisiken bei Übernahme des Geschäftsführeramtes absichern.
GESCHÄFTSFÜHRER WERDEN
Die Übernahme der Position des Geschäftsführers einer GmbH klingt verlockend. Sie bedeutet mehr Verantwortung, mehr Ansehen und Anerkennung und schließlich auch mehr Geld. Doch es sind auch die Risiken zu bedenken. Wenn Sie vom Angestellten zum Geschäftsführer „befördert“ werden, übernehmen Sie nicht nur viele neue Pflichten, sondern verlieren auch eine Reihe von Arbeitnehmerrechten. Daher ist es wichtig, vorhandene Gestaltungsspielräume im Geschäftsführervertrag zu nutzen, um Haftungsrisiken und Nachteile zu vermeiden.
GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG
Im Geschäftsführervertrag werden Ihre Rechte und Pflichten des Anstellungsverhältnisses näher geregelt. Da für Sie als Geschäftsführer die Arbeitnehmerschutzgesetze nicht gelten (z.B. zum Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder Schutz bei Betriebsübergang), ist es umso wichtiger, durch geschickte Vertragsgestaltung den Verlust der schützenden Arbeitnehmerrechte möglichst zu kompensieren.
HAFTUNG MINIMIEREN
Als Geschäftsführer sind Sie zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Anders als die Gesellschafter haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Durch einen Haftungsfall können Sie daher schnell zum Sozialfall werden. Von enormer Bedeutung sind daher Instrumente, wie Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer reduziert werden kann. In Betracht kommen vor allem Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag, wonach die Innen- und Außenhaftung beschränkt wird.
GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG-CHECK
Bevor Sie den Geschäftsführervertrag unterschreiben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.

1. Kontaktaufnahme
Für die Prüfung des GmbH-Geschäftsführervertrages benötigen wir folgende Unterlagen:
- Geschäftsführervertrag
- Satzung der GmbH.
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei und Ihre Schilderung per E-Mail.

2. Geschäftsführervertrag-Check
Wir prüfen den Geschäftsführervertrag auf mögliche Fallstricke. Wir beraten Sie, welche Rechte und Pflichten als Geschäftsführer einer GmbH bestehen, auf welche Klauseln im Geschäftsführervertrag Sie achten müssen und wo Sie nachverhandeln sollten.

3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung von Geschäftsführerverträgen. Bei späteren Streitigkeiten mit den Gesellschaftern vertreten wir Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Landgerichten konsequent ein.
NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF. WIR BERATEN SIE GERN.
Eine Erstberatung mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Klarheit zu bekommen. Sie erhalten schnell einen Termin und eine erste Einschätzung Ihres Falles. Wir beraten Sie bundesweit.
TELEFON
Tel.:+49 40 88 185 280
Fax.: +49 4088 185 281
SPRECHZEITEN
Montag – Freitag
8:00 – 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Anwalt Arbeitsrecht Bewertungen
unserer Mandanten
Unsere Mandanten bewerten uns im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen auf Anwalt.de.
Darüber freuen wir uns sehr.
Prüfung Geschäftsführervertrag
Ich habe Herrn Trabhardt über eine Internetsuche gefunden. Ich brauchte kurzfristig Unterstützung bei der Prüfung eines Geschäftsführervertrags. Herr Trabhardt hat mir sehr kurzfristig Termine angeboten. Die Beratung war sehr kompetent, professionell, ruhig, und mit schnellen Antwortzeiten. Durch die Beratung von Herrn Trabhardt habe ich wertvolle Punkte mit in den Vertrag einbauen/verhandeln können. Bereits ausformulierte Vertragsbausteine haben mir bei der Vertragsgestaltung sehr geholfen. Ich kann Herrn Trabhardt absolut weiterempfehlen.
M.B.
Anwalt.dePrüfung Geschäftsführervertrag
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Ich kann Ihn jederzeit als Fachmann für GF-Verträge empfehlen.
H. S.
Anwalt.deVertragsprüfung
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T. K.
Anwalt.deBonus Zahlung
Sehr gute Betreuung von anfang bis Ende. Erfolgreich zu einem attraktiven Vergleich gekommen m, durch die Unterstützung von Herrn Trabhardt.
M. M.
Anwalt.deEine klare Empfehlung!
Geht sehr detailliert auf die konkreten Fragen und Bedürfnisse seiner Mandanten ein & ist sehr fachkundig im weiten Gebiet des Arbeitsrechts. Sehr kompetenter und anspruchsvoller Rechtsanwalt. Vielen Dank & weiter so!
J. S.
Anwalt.deKündigungsschutz für leitende Angestellte und Geschäftsführer
Zusammenfassend: Hervorragend
Herr Trabhardt hat mir die Feinheiten bezüglich dem Kündigungsschutz in Bezug auf die Position eines Geschäftsführers und / oder in Bezug auf die Stellung als leitender Angestellter erläutert.
Selbst die Tiefen des Rechtes in Bezug auf die Drittanstellung als Organ hat er von sich aus angesprochen, obwohl ich nicht aktiv danach gefragt hatte. Das hat mir geholfen, die Situation selbst zu verstehen, die Risiken und Chancen einzuschätzen und selbst eine gute Entscheidung zu treffen.
Ich würde Herrn Trabhardt jederzeit weiter empfehlen, weil er denjenigen, den er berät nicht als (rechts-) unmündigen Kunden berät, sondern als jemanden, der den Anspruch hat, die Dinge selbst zu verstehen. Das ist sehr positiv. Auch habe ich nicht festgestellt, dass das monetäre Interesse bei ihm im Vordergrund steht, sondern die gute Beratung – unabhängig von Folgemandaten.