Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Warum Ihr Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zahlen muss und
wie Sie sich vom Wettbewerbsverbot lossagen
NACHVERTRAGLICHES WETTBEWERBSVERBOT
Ihr Arbeitgeber hat mit Ihnen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart und Sie wollen nun für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden?
WETTBEWERBSVERBOT
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll Sie daran hindern, dass Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden oder sich in derselben Branche Ihres Arbeitgebers selbstständig machen. In einigen Branchen werden auch Mandanten- oder Kundenschutzklauseln vereinbart, die verhindern sollen, dass Sie für die Kunden Ihres Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses tätig werden. Doch nicht immer ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Kundenschutzklausel auch wirksam.
KARENZENTSCHÄDIGUNG
Zu Ihrem Schutz muss Ihr Arbeitgeber strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen einhalten. Denn das nachvertragliche Wettbewerbsverbot stellt einen Eingriff in Ihr Grundrecht auf freie Berufswahl und Berufsausübung nach Art. 12 Grundgesetz (GG) dar. Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist daher insbesondere nur dann wirksam, wenn es schriftlich vereinbart ist und sich Ihr Arbeitgeber zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet hat. Die Karenzentschädigung muss für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von Ihnen zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen betragen. Mit dieser Karenzentschädigung erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich dafür, dass Sie sich in im Interesse Ihres Arbeitgebers dem Wettbewerb enthalten. Ein Wettbewerbsverbot, das keine Karenzentschädigung vorsieht, ist daher insgesamt nichtig.
UNVERBINDLICH
Doch auch wenn das Wettbewerbsverbot wirksam ist, kann es dennoch unverbindlich sein. Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot bewirkt, dass Ihr Arbeitgeber die Einhaltung des Wettbewerbsverbots nicht erzwingen kann, während Sie entscheiden können, ob Sie sich gegen Zahlung der Karenzentschädigung an das Wettbewerbsverbot halten oder, ob Sie ohne eine Entschädigung in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten wollen.
RECHTSBERATUNG ZUM
NACHVERTRAGLICHEN WETTBEWERBSVERBOT
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
1. Kontaktaufnahme
Für die Prüfung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- letzte Gehaltsabrechnung und vom Dezember
- ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
2. Aufhebungsvertrag-Check
Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir das nachvertragliche Wettbewerbsverbot oder die Kundenschutzklausel und helfen Ihnen, sich davon loszusagen oder die Karenzentschädigung durchzusetzen.
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Arbeitsgerichten konsequent ein.