Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Wann Ihr Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zahlen muss und wie Sie sich vom Wettbewerbsverbot lossagen
Wann Ihr Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zahlen muss und wie Sie sich vom Wettbewerbsverbot lossagen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot soll Sie daran hindern, dass Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden oder sich in derselben Branche Ihres Arbeitgebers selbstständig machen. In einigen Branchen werden auch Mandanten- oder Kundenschutzklauseln vereinbart, die verhindern sollen, dass Sie für die Kunden Ihres Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses tätig werden. Doch nicht immer ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Kundenschutzklausel auch wirksam.
Zu Ihrem Schutz muss Ihr Arbeitgeber strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen einhalten. Denn das nachvertragliche Wettbewerbsverbot stellt einen Eingriff in Ihr Grundrecht auf freie Berufswahl und Berufsausübung nach Art. 12 Grundgesetz (GG) dar. Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist daher insbesondere nur dann wirksam, wenn es schriftlich vereinbart ist und sich Ihr Arbeitgeber zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet hat. Die Karenzentschädigung muss für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von Ihnen zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen betragen. Mit dieser Karenzentschädigung erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich dafür, dass Sie sich in im Interesse Ihres Arbeitgebers dem Wettbewerb enthalten. Ein Wettbewerbsverbot, das keine Karenzentschädigung vorsieht, ist daher insgesamt nichtig.
Doch auch wenn das Wettbewerbsverbot wirksam ist, kann es dennoch unverbindlich sein. Ein unverbindliches Wettbewerbsverbot bewirkt, dass Ihr Arbeitgeber die Einhaltung des Wettbewerbsverbots nicht erzwingen kann, während Sie entscheiden können, ob Sie sich gegen Zahlung der Karenzentschädigung an das Wettbewerbsverbot halten oder, ob Sie ohne eine Entschädigung in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber treten wollen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
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