Dienstwagenvertrag
Verlangt Ihr Chef den Dienstwagen zurück oder die Übernahme von Leasinggebühren? Macht er Schadensersatz wegen Beschädigung des Dienstwagens geltend?
Verlangt Ihr Chef den Dienstwagen zurück oder die Übernahme von Leasinggebühren? Macht er Schadensersatz wegen Beschädigung des Dienstwagens geltend?
Die Streitigkeiten, die sich um die Dienstwagenvertrag drehen, sind vielfältig und reichen von einem Austausch des Firmenwagens, zum Widerruf der privaten Nutzung, über einen völligen Entzug des Dienstwagens bis hin zu der Verpflichtung, den Leasingvertrag bei Beendigung des Arbeitsvertrages zu übernehmen oder die Leasingkosten zu tragen. Auch Schäden am Dienstwagen bei Rückgabe oder gefahrene Mehrkolimeter sind ein häufiger Streitpunkt.
Ist Ihnen die private Nutzung des Dienstwagens vertraglich zugesagt, darf Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen nicht ohne Weiteres heraus verlangen. Er muss hierzu vielmehr im Dienstwagenvertrag einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren. An die Wirksamkeit einer solchen Dienstwagenregelung werden von der Rechtsprechung jedoch bestimmte Anforderungen gestellt. So müssen die einzelnen Gründe für den Widerruf der privaten Nutzung klar genannt werden. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber billiges Ermessen wahren.
Eine Klausel, wonach Sie verpflichtet sind, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die weiteren Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasingvertrages zu zahlen, ist unwirksam. Ebenfalls unwirksam ist eine Regelung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer nach einer Eigenkündigung die Mehrkosten für die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages zu tragen hat, denn es handelt sich hierbei um eine unzulässige Kündigungserschwerung. Das gleiche gilt für Mehrkosten, die Sie für eine selbst gewählte Sonderausstattung zu zahlen haben.
Bei Streit um den Dienstwagenvertrag, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Für die Prüfung des Dienstwagenvertrages benötigen wir folgende Unterlagen:
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
Wir prüfen ihren Dienstwagenvertrag auf mögliche Fallstricke. Sie erhalten schnell eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles vom Anwalt für Arbeitsrecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Sie, haben und wie Sie weiter vorgehen.
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Anwalt für Arbeitsrecht Sebastian Trabhardt ist bekannt aus