Dienstwagenvertrag
Verlangt Ihr Chef den Dienstwagen zurück oder die Übernahme von Leasinggebühren? Macht er Schadensersatz wegen Beschädigung des Dienstwagens geltend?
DIENSTWAGENVERTRAG PRÜFEN LASSEN
Sie Fragen sich, ob Ihr Dienstwagenvertrag Fallstricke enthält?
Verlangt Ihr Chef von Ihnen den Dienstwagen vorzeitig zurück, Schadensersatz wegen Beschädigungen oder die Übernahme von Leasinggebühren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
DIENSTWAGENVERTRAG
Die Streitigkeiten, die sich um die Dienstwagenvertrag drehen, sind vielfältig und reichen von einem Austausch des Firmenwagens, zum Widerruf der privaten Nutzung, über einen völligen Entzug des Dienstwagens bis hin zu der Verpflichtung, den Leasingvertrag bei Beendigung des Arbeitsvertrages zu übernehmen oder die Leasingkosten zu tragen. Auch Schäden am Dienstwagen bei Rückgabe oder gefahrene Mehrkolimeter sind ein häufiger Streitpunkt.
WIDERRUF PRIVATNUTZUNG
Ist Ihnen die private Nutzung des Dienstwagens vertraglich zugesagt, darf Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen nicht ohne Weiteres heraus verlangen. Er muss hierzu vielmehr im Dienstwagenvertrag einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren. An die Wirksamkeit einer solchen Dienstwagenregelung werden von der Rechtsprechung jedoch bestimmte Anforderungen gestellt. So müssen die einzelnen Gründe für den Widerruf der privaten Nutzung klar genannt werden. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber billiges Ermessen wahren.
ÜBERNAHME LEASINGGEBÜHREN
Eine Klausel, wonach Sie verpflichtet sind, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die weiteren Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasingvertrages zu zahlen, ist unwirksam. Ebenfalls unwirksam ist eine Regelung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer nach einer Eigenkündigung die Mehrkosten für die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages zu tragen hat, denn es handelt sich hierbei um eine unzulässige Kündigungserschwerung. Das gleiche gilt für Mehrkosten, die Sie für eine selbst gewählte Sonderausstattung zu zahlen haben.
HILFE BEI STREIT UM DEN DIENSTWAGENVERTRAG
Bei Streit um den Dienstwagenvertrag, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
1. Kontaktaufnahme
Für die Prüfung des Dienstwagenvertrages benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Dienstwagenvertrag oder
- Dienstwagenrichtlinie
- Schilderung des Falles aus Ihrer Sicht
- ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
2. Dienstwagenvertrags-Check
Wir prüfen ihren Dienstwagenvertrag auf mögliche Fallstricke. Sie erhalten schnell eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles vom Anwalt für Arbeitsrecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Sie, haben und wie Sie weiter vorgehen.
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Arbeitsgerichten konsequent ein.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Sie haben Fragen zu Ihrem Dienstwagenvertrag?
Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie bundesweit:
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt
Anwalt Arbeitsrecht Bewertungen
unserer Mandanten
Unsere Mandanten bewerten uns im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen auf Anwalt.de.
Darüber freuen wir uns sehr.
Übernahme Dienstwagen nach Kündigung
Herr Trabhardt hat mich bezüglich einer Kostentragungspflicht des Dienstwagens nach der Kündigung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber beraten. Durch Herrn Trabhardts äußerst kompetente Beratung und sein fundiertes Wissen in der Thematik konnte schnell eine gütliche Einigung zu meinen Gunsten gefunden werden. Herr Trabhardt hat sich sehr schnell dem Fall angenommen und war stets sehr gut erreichbar. Absolute Weiterempfehlung. Vielen herzlichen Dank.
A. H.
Anwalt.deEine klare Empfehlung!
Geht sehr detailliert auf die konkreten Fragen und Bedürfnisse seiner Mandanten ein & ist sehr fachkundig im weiten Gebiet des Arbeitsrechts. Sehr kompetenter und anspruchsvoller Rechtsanwalt. Vielen Dank & weiter so!
J. S.
Anwalt.deVersierter Arbeitsrechtler
Mein alter Arbeitgeber hat darauf bestanden, dass ich nach Selbstkündigung meinen Firmenwagen selbst übernehmen muss (Leasingvertrag etc.). Hatte das auch dummerweise im Arbeitsvertrag unterschrieben. Herr Trabhardt hat das dann alles sehr zügig in meinem Sinne „klären können“. Danke!
S. K.
Anwalt.deVertretung gegenüber Arbeitgeber
Sehr gute außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in einer Auseinandersetzung mit einem früheren Arbeitgeber. Herr Trabhardt vertritt eine klare und auch für juristische Laien verständliche Linie und zieht diese auch erfolgreich durch. Das er mit hartnäckigem nachhaken sogar noch die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme bringen konnte, rechne ich ihm nochmal extra positiv an. Rundum gut und empfehlenswert. Jederzeit wieder.
D. A.
Anwalt.deArbeitsrecht Dienstwagen
Vielen Dank für die effektive, kompetente, unkomplizierte und vor allem persönliche Beratung und Betreuung.
Die fachliche Kompetenz und die realistische und objektive Darstellung der Prozesschancen waren eine große Hilfe.
Auch auf diesem Wege noch mal Danke und eine klare Weiterempfehlung für die Kanzlei Trabhardt.