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Mutterschutz

Schwangerschaft und Beruf - das bedeutet für viele werdende Mütter eine besondere Herausforderung. Zwischen Vorfreude und Unsicherheiten tauchen viele Fragen auf: Wie lange darf ich arbeiten? Welche Rechte und Pflichten habe ich als werdende Mutter? Und was bedeutet das für den Arbeitgeber?

Der Mutterschutz soll schwangere Frauen vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und gleichzeitig ihr Einkommen und ihre berufliche Perspektive absichern. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle angestellten Arbeitnehmerinnen - unabhängig davon, ob es sich eine Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeit handelt. Der Mutterschutz beginnt, sobald die Frau schwanger ist. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Unabhängig von der Kenntnis einer Schwangerschaft müssen Arbeitgeber bereits vor einer Schwangerschaft mutterschutzrechtlich tätig werden und im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Gefahren für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind am Arbeitsplatz bestehen.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Mutterschutzes und bietet hilfreiche Informationen für beide Seiten.

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