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Dienstwagen

Sie sind für Ihre Arbeit viel unterwegs und müssen ständig mobil sein? Dann stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber wahrscheinlich einen Firmenwagen oder Geschäftswagen zur Verfügung.

Ohne ausdrücklich Vereinbarung dürfen Sie den Dienstwagen nicht für private Zwecke, sondern nur für dienstliche Zwecke nutzen. Wird Ihnen der Firmenwagen auch private Zwecke zur Verfügung gestellt, müssen Sie den Sachbezug als geldwerten Vorteil versteuern.

Welche Rechte und Pflichten mit der Überlassung des Dienstwagens bestehen, werden in der Regel in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag oder in einer CarPolicy geregelt. Der Arbeitgeber ist dabei jedoch nicht frei, sondern unterliegt auch hier bestimmten Grenzen.