Anwälte für Kündigungsschutz Hamburg
> Wir prüfen Ihre Kündigung
> sichern Ihren Arbeitsplatz oder
> verhandeln maximale Abfindungen
FÜR FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE
Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?
Eine Kündigung vom Arbeitgeber trifft selbst die besten Fach- und Führungskräfte – plötzlich und oft ohne klaren Grund. Sie ist meist erst einmal ein Schock und die Emotionen kochen hoch. Die Sorge um die weitere Karriere und Reputation sowie um die finanziellen Auswirkungen belasten Fach- und Führungskräfte. Viele Fragen gehen Ihnen durch den Kopf, wie es jetzt weitergeht und was Sie sich jetzt nach der Kündigung verhalten sollen.
Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist eine Kündigung vom Arbeitgeber nicht wirksam. Sei es, weil formale Mängel bestehen oder sie durch das Kündigungsschutzgesetz nicht gerechtfertigt ist.
Abfindung oder Arbeitsplatz behalten?
Viele unserer Mandanten stehen vor der Frage, ob Sie ihren Arbeitsplatz einklagen oder lieber ein Abfindungsangebot annehmen sollen. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und entwickeln mit Ihnen die beste Prozessstrategie, um das Maximum herauszuholen.
Wie sichere ich meine finanzielle und berufliche Existenz?
Wie finden Sie schnell wieder eine neue Position auf Ihrem bisherigen Level oder höher? Wie kann das Arbeitszeugnis für Führungskräfte optimiert werden? Welche weiteren Ansprüche haben Sie gegen Ihren Arbeitgeber?
Die Zeit läuft: Nur 3 Wochen Zeit für Ihre Kündigungsschutzklage
Wichtig ist, dass Sie jetzt keine Zeit verlieren. Denn für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen Zeit. Sonst gilt die Kündigung als wirksam. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht prüfen schnell Ihre Kündigung und helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Beachten Sie:
- fehlende Vollmacht: Kündigung unverzüglich (max. 1 Woche) zurückweisen
- Schwangerschaft: Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen über Schwangerschaft informieren
Ihre Vorteile bei einer Beratung durch unsere Anwälte für Kündigungsschutz
Wir helfen Fach- und Führungskräften, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung vom Arbeitgeber zu wehren und maximale Abfindungen zu erzielen – schnell und effektiv!
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen:
SCHNELLE UND EFFIZIENTE ERSTEINSCHÄTZUNG
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten Sie umgehend eine fachkundige Prüfung Ihrer Kündigung sowie eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Beratung erfolgt flexibel und effizient, ob telefonisch, per VideoCall oder vor Ort bei uns in der Kanzlei in Hamburg an der Alster.
MASSGESCHNEIDERTE STRATEGIE FÜR IHREN FALL
Jede Kündigung vom Arbeitgeber erfordert eine präzise rechtliche Analyse und individuelle Betrachtung. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die nicht nur auf die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Situation berücksichtigt.
ÜBER 20 JAHRE ERFAHRUNG
Profitieren Sie von über zwei Jahrzehnten Erfahrung im Umgang mit Kündigungen vom Arbeitgeber und Kündigungsschutzverfahren. Wir kennen die Herausforderungen und Tricks der Arbeitgeber und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
SPEZIALISIERT – IHR ANLIEGEN IM MITTELPUNKT
Wir sind spezialisiert auf die arbeitsrechtliche Beratung von Fach- und Führungskräften. Dabei bieten wir Ihnen nicht nur eine hochqualifizierte fachliche Beratung, sondern vertreten Ihre Interessen mit höchstem Engagement und Weitblick – weit über das übliche Maß hinaus.
VERHANDLUNGSSTARK – DAS BESTE FÜR SIE RAUSHOLEN
Der Erfolg ist unser Ziel. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch und verhandeln für Sie optimale Ergebnisse. Ob maximale Abfindung, Outplacement, verlängerte Freistellung, Bonus oder ein herausragendes Arbeitszeugnis – wir setzen alles daran, das Beste für Sie zu erreichen.
PROZESSSTARK – SICHER DURCH JEDES VERFAHREN
Sollte es zum Prozess kommen, sind Sie bei uns in besten Händen. Wir begleiten Sie sicher selbst durch komplexe Kündigungsschutzverfahren über mehrere Instanzen. Mit unserem Fachwissen und langjähriger Erfahrung vertreten wir Sie vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland, insbesondere in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Bremen und Berlin.
ALSTER Rechtsanwälte –
Ihre Experten für Kündigungsschutz
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt
In der Kanzlei ALSTER Rechtsanwälte PartmbB profitieren Sie von einem erfahren Team, das sich ganz auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer begann ihre Karriere mit der Gründung einer Einzelkanzlei im Jahr 1996, in der sie Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten, auch mit internationalem Bezug, betreute. Mit der Gründung der Kanzlei ALSTER Rechtsanwälte liegt ihr Schwerpunkt heute ausschließlich in der Beratung von Führungskräften, Geschäftsführern und Arbeitgebern im Arbeitsrecht. Sie hat den Lehrgang Fachanwältin für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen. Frau Sommerkamp-Moldenhauer lebt und arbeitet in Hamburg und Zürich.
Sebastian Trabhardt ist seit vielen Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Nach seiner Tätigkeit als Partner einer renommierten Kanzlei gründete er 2011 seine eigene Kanzlei, die 2020 in die Partnerschaft ALSTER Rechtsanwälte überging. Er hat den Lehrgang Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und berät vor allem Fach- und Führungskräfte sowie Geschäftsführer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Herr Trabhardt ist zudem als Referent für arbeitsrechtliche Praktiker-Seminare tätig.
Das sagen unsere Mandanten zu unserer Zusammenarbeit
Unsere Arbeit hat bereits vielen Fach- und Führungskräften geholfen, ihre Rechte bei einer unberechtigten Kündigung vom Arbeitgeber durchzusetzen.
Bewährte Adresse für problematische Situation
Ich habe Herrn Trabhardt bereits zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren das Mandat übertragen. Ich bin überzeugt und beeindruckt von seinem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft. Zuletzt ging es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Alle Belange sind zu meiner vollsten Zufriedenheit verhandelt und beschieden worden. Mein Handlungsspielraum und Erwägungen wurden in der Beratung vollends beleuchtet. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt und war mit den Ergebnissen äußerst zufrieden.
O.W.
Anwalt.deIch wurde von Frau Sommerkamp-Moldenhauer nach meiner Kündigung betreut und kann sie wärmstens weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch bis zur finalen Abwicklung verlief alles reibungslos und professionell. Ihre umfassende Fachkompetenz und durchdachte Beratung gaben mir das nötige Vertrauen, dass meine Interessen bestmöglich vertreten werden. Dank ihres Engagements konnte ich ein Ergebnis erzielen, das meine Erwartungen sogar übertraf.
L.H.
Anwalt.deKündigung durch Arbeitgeber
Herr Trabhardt ist ein sehr kompetenter erfahrener Anwalt und außerdem eine sympathische Persönlichkeit. Er hat mich bei meinem schwierigen Kündigungsfall unterstützt und hervorragend vertreten, so dass die Kündigung als unwirksam erklärt wurde und ich ein perfektes Arbeitszeugnis bekommen habe. Schnelle Termine und gute telefonische Erreichbarkeit gehören ebenso zum Herrn Trabhardt’s Profil. Absolut zu empfehlen!
A.H.
Anwalt.deÜberblick über die verschiedenen Arten von Kündigungen vom Arbeitgeber
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn wirtschaftliche oder organisatorische Gründe den Arbeitsplatz entfallen lassen. Beispiele sind Auftragsrückgänge oder Umstruktrierungen. Wichtig: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine Möglichkeit gibt, Sie anderweitig im Unternehmen zu beschäftigen. Zudem ist eine Sozialauswahl vorzunehmen: Arbeitnehmer, wie z.B. ältere Mitarbeiter oder solche mit langer Betriebszugehörigkeit, dürfen nicht vorrangig gekündigt werden.
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung steht das Fehlverhalten des Mitarbeiters im Vordergrund. Beispiele sind wiederholtes Zuspätkommen, Verstöße gegen Arbeitsanweisungen oder sonstige Pflichtverletzungen.
Wichtig: In den meisten Fällen ist eine verhaltensbedingte Kündigung erst nach einer Abmahnung zulässig. Die Abmahnung dient als Warnung und gibt dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu ändern.
Personenbedingte Kündigung
Die personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Gründe seine Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann. Häufige Gründe sind eine langanhaltende Krankheit, der Verlust einer erforderlichen Qualifikation (z.B. Führerschein) oder eine dauerhaft eingeschränkte Leistungsfähigkeit.
Wichtig: Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) durchführen.
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie kommt nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl, Gewalt oder schweren Beleidigungen infrage.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls die Kündigung aussprechen, anderenfalls ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Änderungskündigung
Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag und bietet gleichzeitig neue Vertragsbedingungen an. Beispiel ist die Beschäftigung auf einer niedrigeren Position. Wichtig: Der Arbeitnehmer kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und eine gerichtliche Prüfung verlangen.
Besonderer Kündigungsschutz
Einige Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser soll sicherstellen, dass Menschen in besonders schutzbedürftigen Situationen nicht ohne Weiteres gekündigt werden dürfen. Dies gilt etwa für Schwangere und junge Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit, schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB 50) oder Betriebsratsmitglieder.
Fakten zur Kündigung und Abfindung
Nur Kündigungsschutzklage erhöht Chance auf Abfindung
Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass es bei einer Kündigung vom Arbeitgeber zwangsläufig eine Abfindung gibt. Eine Studie ergab, dass 83% der gekündigten Arbeitnehmer keine Abfindung erhielten. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich jedoch bei denjenigen, die gegen ihre Kündigung geklagt haben.
Denn Arbeitgeber haben in der Regel kein Interesse an einem langen, kostenintensiven Prozess zu führen. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, haben Sie gute Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Höhe der Abfindung
Abfindungsrechner im Internet berechnen die Höhe der Abfindung meist anhand der Regel:
½ Bruttogehalt x Beschäftigungsjahre.
Tatsache ist, es gibt keine Regelabfindung. Vielmehr hängt die Höhe der Abfindung von vielen Faktoren, wie insbesondere die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Einkommen und letztlich vom Verhandlungsgeschick des Anwalts ab.
Richtige Taktik ist entscheidend
Bei einer Kündigung vom Arbeitgeber ist prozesstaktisches Vorgehen von besonderer Bedeutung. Wenn Sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen, verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition und können so meist eine über der Regelabfindung liegende Abfindung erzielen.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Damit der allgemeine Kündigungsschutz gilt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Betriebsgröße: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr 10 Mitarbeitern. Bei Teilzeitkräften wird die Arbeitszeit anteilig berücksichtigt.
2. Betriebszugehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss seit mind. 6 Monaten ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sein.
Kündigungsschutzklage
Mit der Kündigungsschutzklage können Sie die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Besteht kein Kündigungsgrund oder ist die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam, stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Sie können dann Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchsetzen.
Kurze Frist: 3 Wochen
Beamten Sie, dass Sie eine eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erheben müssen. Anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam und Sie haben keine Möglichkeit mehr, eine Abfindung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes zu erzielen.