Kündigungsschutzklage.
Wir geben Ihnen Rückendeckung und richten Ihren Blick wieder nach vorn.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Sie haben eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie bundesweit!
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt
In drei Schritten zur Rechtssicherheit
1. Kontaktaufnahme
Für eine Erstberatung zur Kündigung vom Arbeitgeber benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- letzte Gehaltsabrechnung
- Kündigungsschreiben
- Schilderung des Falles aus Ihrer Sicht
- ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung
Senden Sie uns die Unterlagen bitte per E-Mail an: info@alster-rechtsanwaelte.de
2. Kündigungsschutz-Check
Wir prüfen die Kündigung vom Arbeitgeber auf formale und rechtliche Wirksamkeit und klären mit Ihnen, ob Sie Kündigungsschutz haben.
Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Chancen für eine Kündigungsschutzklage bestehen und verhandeln für Sie weitere Vorteile, wie z.B. verlängerte bezahlte Freistellung, Boni, ein gutes Arbeitszeugnis und eine Outplacement-Beratung.
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren.
Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine einvernehmliche Lösung an.
Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihr Recht vor allen Arbeitsgerichten konsequent durch.
Kündigung erhalten?
Wir prüfen Ihre Kündigung vom Arbeitgeber
Kündigung
In vielen Fällen ist eine Kündigung vom Arbeitgeber nicht gerechtfertigt, weil kein Kündigungsgrund vorliegt oder sie schon aus formalen Gründen unwirksam ist.
Expertise
Als Anwälte für Arbeitsrecht sind wir hoch spezialisiert und verfügen über eine langjährige Expertise in Kündigungsschutzverfahren.
Taktik
Wir beraten Sie, wie Sie taktisch am besten vorgehen und Fallstricke vermeiden, um Ihre Ziele zu erreichen.
Eine Kündigung vom Arbeitgeber kommt immer unerwartet und ist sicher ein Schock für Sie. Viele Fragen gehen Ihnen durch den Kopf und die Sorgen über Ihre finanzielle Existenz und die weitere Karriere belasten. So geht es vielen unserer Mandanten, das können wir gut verstehen.
Keine Zeit verlieren
Wichtig ist, dass Sie jetzt keine Zeit verlieren. Denn für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen Zeit. Sonst gilt die Kündigung als wirksam. In bestimmten Fällen sind auch bereits im Vorfeld eines Kündigungsschutzverfahrens fristgebundene Maßnahmen zu treffen. Deshalb bekommen Sie bei uns auch kurzfristig einen Termin.
Richtige Taktik
Bei einer Kündigung vom Arbeitgeber ist prozesstaktisches Vorgehen von besonderer Bedeutung. Wenn Sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen, verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition und erzielen ein bestmögliches Ergebnis.
Individuelle Beratung
Dabei steht immer Ihr persönliches Ziel im Mittelpunkt unserer Beratung. Gemeinsam besprechen wir, welche Ziele erreichbar sind und wie wir diese am besten erreichen.
Über 20 Jahre Expertise
Als Anwälte für Arbeitsrecht sind wir auf Kündigungsschutzverfahren spezialisiert. Profitieren Sie von unserer über 20jährigen Erfahrung. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch und vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten bundesweit.
Abfindung oder Arbeitsplatz sichern?
Mit einer Kündigungsschutzklage erhöht sich Ihre Chance auf eine Abfindung erheblich
Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass es bei einer Kündigung vom Arbeitgeber zwangsläufig eine Abfindung gibt. Eine Studie ergab, dass 83% der gekündigten Arbeitnehmer keine Abfindung erhielten. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich jedoch bei denjenigen, die gegen ihre Kündigung geklagt haben.
Lassen Sie Ihre Kündigung und den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder auf eine Abfindung prüfen.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Voraussetzung ist, dass für Sie der allgemeine Kündigungsschutz besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und in Ihrem Betrieb mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt werden.
Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Mit der Kündigungsschutzklage können Sie die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Besteht kein Kündigungsgrund oder ist die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam, stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Sie können dann Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchsetzen.
Hohe Abfindung
Da Arbeitgeber in der Regel kein Interesse daran haben und Arbeitsgericht meist eine gütliche Einigung anstreben, bestehen gute Chancen, eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Es gibt keine Regelabfindung. Vielmehr hängt die Höhe der Abfindung von vielen Faktoren, wie insbesondere die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Einkommen und letztlich vom Verhandlungsgeschick des Anwalts ab. Dabei verbessert sich Ihre Verhandlungsposition, wenn bereits im Vorfeld die taktisch richtigen Maßnahmen getroffen werden.
Bewertungen zufriedener Mandanten
Unsere Mandanten bewerten uns im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen auf Anwalt.de.
Darüber freuen wir uns sehr.
Kündigung
Mit einer überraschenden Kündigung durch meinen Arbeitgeber konfrontiert, habe ich bei Herrn Rechtsanwalt Trabhardt sofort einen Termin bekommen. Er ging sehr gut auf mich ein, fragte systematisch alle notwendigen Daten ab und hatte auch ein Gespür für die menschliche Komponente in so einer Situation.
Nach kurzer Zeit konnte er mich zum weiteren Vorgehen beraten und war zu jedem Zeitpunkt transparent, was die Kosten und Erfolgsaussichten anging. Er war über moderne Bürokommunikation für Nachfragen stets erreichbar und ging in seinem Engagement weit über das hinaus, was ich von anderen Anwälten gewohnt bin. Auch in meiner schwierigen und seltenen Konstellation, die sich über Monate zog, hatte ich mit ihm einen souveränen Berater und „Verteidiger“ an der Seite, der fachlich der Gegenseite weit überlegen war und neben dem Standardgerichtsweg sich auch für alternative und außergerichtliche Lösungen eingesetzt hat. Ich war bei ihm rundum gut aufgehoben und empfehle ihn gerne weiter.
H. W.
Anwalt.deFristlose Kündigung
Ich fühlte mich bei Herrn Trabhardt von Beginn an gut aufgehoben und verstanden. Er war für mich schriftlich sowohl auch telefonisch immer erreichbar und hat mich bestens beraten und vertreten.
Ich würde Herrn Trabhardt wieder kontaktieren und Ihn auch weiterempfehlen.
J. S.
Anwalt.deFristlose Kündigung
Ich kann RA Trabhardt nur weiterempfehlen. Er hat meine unberechtigte fristlose Kündigung in eine fristgemäße betriebliche Kündigung mit einer für mich sehr guten Abfindung und Arbeitszeugnis abändern können. Mehr geht nicht !
Herr RA Trabhardt kennt sich sehr gut in der Materie aus, informiert und reagiert sehr schnell. Vielen Dank!
R. K.
Anwalt.deKündigung
Ich kann den guten Bewertungen bestätigen.
Herr Trabhardt hat mich bei einer überraschenden Kündigung, seitens des Arbeitgeber geholfen.
Dank schneller Terminvergabe seitens der Kanzlei konnte sich Herr Trabhardt sehr schnell einen Überblick verschaffen und mich nicht nur sehr gut beraten, sondern auch erfolgreich meine Ansprüche gerichtlich vertreten.
Ich fühlte mich stets gut beraten, sehr höflich und nahm sich immer viel Zeit für meine Fragen. Er war dabei immer jederzeit kurzfristig verfügbar, sei es per Email oder per Telefon.
Ich bin auf einen Anwalt mit viel Wissen und gleichzeitig mit dem Herzen am rechten Fleck getroffen. Sein Engagement ist nicht in Worte zu fassen. Mit ihm an meiner Seite habe ich mich gut aufgehoben gefühlt.
Ich kann Herr Trabhardt weiterempfehlen und sollte ich nochmal Hilfe benötigen, weiß ich, wenn ich anrufen werde.
Dankeschön Herr Trabhardt
K. A.
Anwalt.deKurzfristiger Elternzeitantrag um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorkommen
Ich möchte mich nochmal herzlich bei Ihnen bedanken. Durch Ihre schnelle und präzise Hilfe konnte ich meinen Antrag auf Elternzeit juristisch einwandfrei noch vor Zustellung der Kündigung einreichen. Der somit erreichte Kündigungsschutz führte dazu, dass ich nun eine deutlich bessere Abfindung heraushandeln konnte, als das was der AG ursprünglich gem. Sozialplan vorgesehen hatte. Nun bin ich zwar dennoch auf Jobsuche, konnte das alte Unternehmen aber mit einem deutlich besseren Gefühl (und finanziellem Polster) verlassen. Nach allem was ich danach von Kollegen gehört habe, wäre eine Weiterbeschäftigung dort aus Karriere- und Entwicklungsperspektive ohnehin eine Sackgasse gewesen.
Danke für Ihre Hilfe Herr Trabhardt!
T. S.
Anwalt.deKündigungsschutzklage
Herr Trabhardt hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten. Er hat sowohl eine gute Einigung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber heraus geholt als auch ein hervorrragendes Zeugnis für mich formuliert. Er hat mich zu jederzeit sehr gut darüber aufgeklärt, was die nächsten Schritte im Prozess sind und was die besten Optionen sind fortzufahren.
R. S.
Betriebsbedingte Kündigung
Herr Trabhardt hat mir bei meiner betriebsbedingten Kündigung sehr geholfen und eine Abfindung für mich ausgehandelt.
Ich wurde schnell und kompetent von Herrn Trabhardt vertreten.
I. W.
Kündigung durch Arbeitgeber
Herr Trabhardt ist ein sehr kompetenter erfahrener Anwalt und außerdem eine sympathische Persönlichkeit. Er hat mich bei meinem schwierigen Kündigungsfall unterstützt und hervorragend verteren, sodass die Kündigung als unwirksam erklärt wurde und ich ein perfektes Arbeitszeugnis bekommen habe. Auch zum späteren Zeitpunkt, als ein weiteres Problem aufgetreten ist, war Herr Trabhardt sofort für mich da. Schnelle Termine und gute telefonische Erreichbarkeit gehören ebenso zum Herr Trabhardt’s Profil. Absolut zu empfehlen!