Kündigung vom Arbeitgeber –
Was nun?
Die richtige Taktik zählt
Wenn Sie länger als sechs Monate für Ihren Arbeitgeber tätig sind und in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden, genießen Sie als Arbeitnehmer den Allgemeinen Kündigungsschutz. Das heißt, die Kündigung vom Arbeitgeber bedarf eines der drei im Kündigungsschutzgesetz genannten Gründe, um wirksam zu sein. Danach kann die Kündigung vom Arbeitgeber nur aus
gerechtfertigt sein. Oft scheitern Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schon daran, die rechtlich zulässigen Kündigungsgründe vor Gericht plausibel darzulegen.
Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass es bei einer Kündigung vom Arbeitgeber zwangsläufig eine Abfindung gibt. Eine Studie ergab, dass 83% der gekündigten Arbeitnehmer keine Abfindung erhielten. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich bei denjenigen, die gegen ihre Kündigung geklagt haben. Dies waren mehr als die Hälfte, nämlich 57 Prozent. Arbeitgeber haben kein Interesse daran, dass ihre Kündigung gerichtlich überprüft wird. Es lohnt sich daher gegen die Kündigung vom Arbeitgeber Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung vom Arbeitgeber wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Nur mit der rechtzeitigen Klageerhebung wahren Sie Ihre Ansprüche. Versäumen Sie die Klagefrist, haben Sie kaum noch eine Chance, die Kündigung Ihres Arbeitgebers rechtlich anzugreifen und eine Abfindung auszuhandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. So müssen Sie auch bei einer unwirksamen Kündigung während der Schwangerschaft, bei einer Kündigung in Elternzeit oder bei einer Schwerbehinderung innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben.
Bei einer Kündigung vom Arbeitgeber ist Eile geboten. Denn es laufen verschiedene kurze Fristen. Notieren Sie den Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben und nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
Für eine Erstberatung zur Kündigung vom Arbeitgeber benötigen wir folgende Unterlagen:
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
Wir prüfen die Kündigung vom Arbeitgeber auf formale und rechtliche Wirksamkeit und klären mit Ihnen, ob Sie Kündigungsschutz haben. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles. Wir besprechen mit Ihnen, welche Chancen für eine Kündigungsschutzklage bestehen und verhandle für Sie weitere Vorteile.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine einvernehmliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihr Recht vor allen Arbeitsgerichten konsequent durch.
Sie haben eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Dann rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie bundesweit:
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Anwalt für Arbeitsrecht Sebastian Trabhardt ist bekannt aus