Additional menu

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite notwendige Organ der Gesellschaft (GmbH). Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und nimmt die Arbeitgeberfunktion wahr. Die Geschäftsführungsbefugnis legt dabei fest, in welchem Umfang bzw. in welcher Art und Weise der Geschäftsführer im Verhältnis zur Gesellschaft die Erlaubnis hat, die Geschäfte zu führen. Gleichzeitig vertritt der Geschäftsführer die Gesellschaft kraft seiner Organstellung nach außen in allen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich (§ 35 GmbHG). Den Geschäftsführer treffen zahlreiche Pflichten. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich.

Informieren Sie sich hier über rechtliche Grundlagen und über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers einer GmbH. Erfahren Sie, wie Sie als Geschäftsführer geschickt Gestaltungsspielräume im Geschäftsführervertrag nutzen, um Haftungsrisiken zu minimieren und vorteilhafte Rechte zu optimieren.

Call Now Button