Bonus Zielvereinbarung
Was Sie tun können, wenn Ihr Chef den Bonus
aus der Zielvereinbarung nicht zahlt.
Was Sie tun können, wenn Ihr Chef den Bonus aus der Zielvereinbarung nicht zahlt.
Haben Sie dieses Jahr keinen oder nur einen geringeren Bonus erhalten? Sind Sie mit der Bewertung Ihrer Zielerreichung nicht einverstanden oder hat Ihr Arbeitgeber die Zielvereinbarung vergessen?
ZIELVEREINBARUNG
Häufig werden nur Rahmen-Zielvereinbarungen abgeschlossen, die sehr knapp und unbestimmt gehalten sind. Der Streit um den Bonus ist dann schon vorprogrammiert. Erst recht, wenn Sie das Unternehmen verlassen wollen, fällt der Bonus meist geringer aus. Entweder weil die Zielvereinbarung schlicht vergessen wurde oder weil Ihr Arbeitgeber der Meinung ist, dass die Ziele nicht erreicht wurden.
BILLIGES ERMESSEN
Wurden die Ziele vom Arbeitgeber einseitig vorgegeben, müssen die Ziele nach „billigem Ermessen“ festgelegt werden. Die Ziele müssen erreichbar sein. Ebenso obliegt es Ihrem Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, zu welchem Grad Sie die Ziele erreicht haben und wie sie im Verhältnis zueinander gewichtet wurden. Häufig scheitern Arbeitgeber vor Gericht schon daran, die Kriterien darzulegen, anhand derer die Erreichung der Ziele bemessen wurde. Sie haben dann gute Chancen, den Bonus zu 100% durchzusetzen.
ARBEITGEBER IN VERZUG SETZEN
Regelmäßig obliegt es Ihrem Arbeitgeber, die Initiative zum Abschluss einer Zielvereinbarung zu ergreifen. Kommt er dieser Nebenpflicht nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig und muss den entgangenen Bonus als Schadensersatz zahlen. Werden die Ziele gemeinsam zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber festgelegt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber allerdings zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordern, um ihn in Verzug zu setzen.
HILFE BEI STREIT UM DEN BONUS UND ZIELVEREINBARUNG
VOM ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN HAMBURG
PRÜFUNG DER ZIELVEREINBARUNG
Ich prüfe die Zielvereinbarung, ob es sich um eine Zielvorgabe oder um eine echte Zielvereinbarung handelt und welche Chancen bestehen, den vertraglich vereinbarten Bonus gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles.
ONLINE-RECHTSBERATUNG
Mit der Online-Rechtsberatung erhalten Sie schnell und einfach eine Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich berate Sie bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall per E-Mail oder rufen Sie mich an unter Tel: 040 88 185 280. Ein Termin in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Für die Prüfung der Zielvereinbarung benötige ich folgende Unterlagen:
- Ihren Arbeitsvertrag
- die Rahmenvereinbarung und
- die einzelnen Zielvereinbarungen aus den vorhergehenden Jahren (sofern vorhanden)
- sowie ggfls. Ihre Gehaltsabrechnungen mit der Bonuszahlung aus den vergangenen Jahren.
Senden Sie die Unterlagen per E-Mail an: info@alster-rechtsanwaelte.de.
HILFE BEI STREIT UM DEN BONUS UND ZIELVEREINBARUNG
VOM ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN HAMBURG
1. Rechtsberatung
- Erstberatung und erste Einschätzung Ihres Falles
- Prüfung der Zielvereinbarung auf formale und rechtliche Wirksamkeit
- Empfehlungen zu Handlungsoptionen und weiteren Vorgehen
- Erstberatung ab 225,00 Euro
- Abwicklung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich
2. Vertretung
- Außergerichtliche Rechtsvertretung gegenüber Ihrem Arbeitgeber
- Prüfung der Zielvereinbarung auf formale und rechtliche Wirksamkeit
- Telefonische und / oder persönliche Rechtsberatung
- Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber
- ab 550,00 Euro
- Abwicklung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich
3. Klageverfahren
- Gerichtliche Durchsetzung
- Telefonische und / oder persönliche Rechtsberatung
- Erstellen der Klage und von Schriftsätzen an das Arbeitsgericht
- Wahrnehmung aller Gerichtstermine
- Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Abwicklung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Wenn Ihr Arbeitgeber den Bonus der Zielvereinbarung nicht zahlt, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, Klarheit zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ich berate Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Erstberatung ab 225,00 Euro (inkl. USt.)
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt