Aufhebungsvertrag und Abfindung
Wenn sich Ihr Chef von Ihnen trennen will und Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet.
AUFHEBUNGSVERTRAG UND ABFINDUNG
CLEVER VERHANDELN
Hat Ihnen Ihr Chef einen Aufhebungsvertrag und Abfindung angeboten?
Als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Optimierung des Aufhebungsvertrages und der Abfindung.
KEIN KÜNDIGUNGSGRUND
Wenn sich Unternehmen von Fach- oder Führungskräften trennen wollen, locken Arbeitgeber meist mit einem Aufhebungsvertrag und Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt. Bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Denn der von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Aufhebungsvertrag kann nachteilig für Sie sein. Dabei sollten Sie sich nicht von einer vermeintlich hohen Abfindung blenden lassen.
KLARE REGELUNGEN
Im Aufhebungsvertrag sollten Sie klare und genaue Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses treffen. Wird in dem Aufhebungsvertrag nicht alles geregelt, worauf Sie einen Anspruch haben, können Sie weitere Ansprüche später nicht mehr geltend machen. Auch nützen Ihnen nebulöse Klauseln wenig, wenn hinterher unklar ist, welche Ansprüche Ihnen konkret noch zustehen. Daher sind vor allem alle finanziellen Ansprüche genau zu beziffern.
EXISTENZSICHERUNG
Beachten Sie, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann. Ziel sollte es daher sein, dass Sie den Beendigungszeitpunkt möglichst weit nach hinten verschieben, um mehr Zeit für die Suche einer Anschlussbeschäftigung haben und gar nicht erst arbeitslos werden. Denn das Wichtigste ist, dass Ihre Existenz gesichert ist. Auch eine Outplacement-Maßnahme kann ein Verhandlungsziel sein.
AUFHEBUNGSVERTRAG-CHECK
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten bekommen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie, welche Verhandlungsziele möglich sind und wie Sie den Aufhebungsvertrag optimieren. Gern übernehmen wir auch die weitere Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.
1. Kontaktaufnahme
Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen des Aufhebungsvertrages, welche Regelungen Sie treffen sollten und welche Abfindungshöhe Sie erzielen können. Ferner prüfen wir, ob sich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden lässt. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles.
2. Aufhebungsvertrag-Check
Wir optimieren den Aufhebungsvertrag:
- Maximierung der Abfindung
- Outplacement
- Nutzung des Dienstwagens
- Sicherung des Bonus oder Tantieme
- Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
- Vermeidung einer Sperrzeit
- Optimierung des Arbeitszeugnisses
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Sie haben einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie bundesweit:
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt