Aufhebungsvertrag und Abfindung
Wenn sich Ihr Chef von Ihnen trennen will und Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet.
AUFHEBUNGSVERTRAG UND ABFINDUNG
CLEVER VERHANDELN
Hat Ihnen Ihr Chef einen Aufhebungsvertrag und Abfindung angeboten?
Als Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Optimierung des Aufhebungsvertrages und der Abfindung.
KEIN KÜNDIGUNGSGRUND
Wenn sich Unternehmen von Fach- oder Führungskräften trennen wollen, locken Arbeitgeber meist mit einem Aufhebungsvertrag und Abfindung, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt. Bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Denn der von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Aufhebungsvertrag kann nachteilig für Sie sein. Dabei sollten Sie sich nicht von einer vermeintlich hohen Abfindung blenden lassen.
KLARE REGELUNGEN
Im Aufhebungsvertrag sollten Sie klare und genaue Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses treffen. Wird in dem Aufhebungsvertrag nicht alles geregelt, worauf Sie einen Anspruch haben, können Sie weitere Ansprüche später nicht mehr geltend machen. Auch nützen Ihnen nebulöse Klauseln wenig, wenn hinterher unklar ist, welche Ansprüche Ihnen konkret noch zustehen. Daher sind vor allem alle finanziellen Ansprüche genau zu beziffern.
EXISTENZSICHERUNG
Beachten Sie, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann. Ziel sollte es daher sein, dass Sie den Beendigungszeitpunkt möglichst weit nach hinten verschieben, um mehr Zeit für die Suche einer Anschlussbeschäftigung haben und gar nicht erst arbeitslos werden. Denn das Wichtigste ist, dass Ihre Existenz gesichert ist. Auch eine Outplacement-Maßnahme kann ein Verhandlungsziel sein.
AUFHEBUNGSVERTRAG-CHECK
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten bekommen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie, welche Verhandlungsziele möglich sind und wie Sie den Aufhebungsvertrag optimieren. Gern übernehmen wir auch die weitere Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.

1. Kontaktaufnahme
Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen des Aufhebungsvertrages, welche Regelungen Sie treffen sollten und welche Abfindungshöhe Sie erzielen können. Ferner prüfen wir, ob sich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden lässt. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles.

2. Aufhebungsvertrag-Check
Wir optimieren den Aufhebungsvertrag:
- Maximierung der Abfindung
- Outplacement
- Nutzung des Dienstwagens
- Sicherung des Bonus oder Tantieme
- Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
- Vermeidung einer Sperrzeit
- Optimierung des Arbeitszeugnisses

3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit.
Häufige Fragen zu Aufhebungsvertrag und Abfindung
Was ist ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders als bei einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht einseitig, sondern auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung im Arbeitsrecht.
Besteht ein Anspruch auf Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Abfindungen werden regelmäßig im Rahmen von Verhandlungen vereinbart, häufig um rechtliche Risiken für den Arbeitgeber zu vermeiden.
Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem jeweiligen Fall, insbesondere nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Position des Arbeitnehmers und den Erfolgsaussichten im Kündigungsschutz.
Welche Rolle spielt die Kündigungsschutzklage bei Abfindungen?
Die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage stärkt die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers erheblich und führt häufig zu höheren Abfindungen.
Sollte ein Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden?
Nein. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Anwalt für Arbeitsrecht ist dringend zu empfehlen, da Aufhebungsverträge meist einseitig vom Arbeitgeber formuliert werden.
Welche Risiken bestehen für Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag?
Für den Arbeitnehmer können finanzielle und rechtliche Nachteile entstehen, wenn Regelungen unklar sind oder wichtige Punkte nicht berücksichtigt wurden. Eine Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei ist daher sinnvoll.
Können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Abfindung frei verhandeln?
Ja. Die Abfindung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Voraussetzung ist eine realistische Einschätzung des rechtlichen Risikos für den Arbeitgeber im konkreten Fall.
Wann sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte möglichst frühzeitig eingeschaltet werden – idealerweise bevor Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt oder Angebote angenommen werden.
Welche Rolle spielt die Kündigungsschutzklage bei der Verhandlung?
Die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage stärkt die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers erheblich. Je höher das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto besser sind regelmäßig die Abfindungsaussichten.
Kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen?
Ja. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ziel der Verhandlung sollte daher sein, diese Sperrzeit rechtlich zu vermeiden oder abzumildern.
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