Teilzeit in Elternzeit abgelehnt?
Wie Sie Ihren Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit durchsetzen.
Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit abgelehnt hat
Als Anwälte für Arbeitsrecht helfen wir Fach- und Führungskräfte Ihr Recht auf Teilzeit während der Elternzeit durchzusetzen
RECHT AUF TEILZEIT IN ELTERNZEIT
Viele unserer Mandanten möchten auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sei es, weil sie auf das Geld angewiesen sind, ihr Erfahrungs- und Fachwissen aktuell und den Kontakt zum Unternehmen halten wollen oder, um einen Ganztags-KITA-Platz für ihr Kind zu bekommen. Nach dem Bundeselternzeitgesetz (§ 15 BEEG) haben Sie ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden und Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Arbeitgeber haben den Arbeitnehmern, auch leitenden Angestellten und Führungskräften, Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu ermöglichen. Selbst wenn die Aufteilung einer leitenden Position in mehrere Teilzeitstellen mit Problemen verbunden sein kann, stellt die leitende Position als solche keinen Grund für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit dar.
DRINGENDE BETRIEBLICHE GRÜNDE
Ihr Arbeitgeber darf den Teilzeitantrag während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die entgegenstehende Gründe. In dem Ablehnungsschreiben muss Ihr Chef die Gründe, warum er die Teilzeit ablehnt, näher ausführen. Hierzu muss er zumindest den wesentlichen Kern seiner Einwendungen mitteilen. Häufig reicht die Begründung schon nicht aus. Selbst wenn Gründe genannt werden, sind diese häufig nur vorgeschoben. , wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.
PRÄSENZKULTUR IN UNTERNEHMEN
Denn nach der tradierten Vorstellung einiger Arbeitgeber und Personalchefs sind Fach- und Führungspositionen in Teilzeit nicht möglich. Es herrscht immer noch eine Präsenzkultur, in der die reine Anwesenheit mit Leistung gleichgesetzt wird. Vollzeit und Überstunden gehören sozusagen zum guten Ton. Viele Arbeitgeber reagieren daher gekränkt, wenn Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten wollen. Sie befürchten, dass sie weniger effektiv arbeiten und mit einem Kind nicht mehr so belastbar sind, häufiger Ausfallen, es zu Reibungsverlusten kommt und die Zusammenarbeit mit den Kollegen nicht klappt oder zusätzliche Kosten entstehen. Daher wird der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt.
Wenn auch Sie davon betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
RECHTSBERATUNG ZUR TEILZEIT IN ELTERNZEIT
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt hat, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
1. Kontaktaufnahme
Für die Prüfung der Ablehnung Ihres Teilzeitantrags benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- letzte Gehaltsabrechnung und vom Dezember
- Antrag auf Teilzeit in Elternzeit
- Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers
- ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
2. Rechtsberatung
Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir das Ablehnungsschreiben auf formale und rechtliche Wirksamkeit und helfen Ihnen, Ihr Recht auf Teilzeit während der Elternzeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Wir besprechen, was Sie tun können und welche alternativen Möglichkeiten Sie haben.
3. Vertretung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern. Wir vertreten Sie bundesweit und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns für Sie vor allen Arbeitsgerichten konsequent ein.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Sie möchten während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie bundesweit:
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt