Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
Hat Ihr Chef Ihren Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt?
Hat Ihr Chef Ihren Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt?
Viele meiner Mandanten möchten auch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sei es, weil Sie auf das Geld angewiesen sind, ihr Erfahrungs- und Fachwissen aktuell und den Kontakt zum Unternehmen halten wollen oder, um einen Ganztags-KITA-Platz für ihr Kind zu bekommen. Nach dem Bundeselternzeitgesetz (§ 15 BEEG) haben Sie ein Recht auf Teilzeit in Elternzeit, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden und Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Arbeitgeber haben den Arbeitnehmern, auch leitenden Angestellten und Führungskräften, Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu ermöglichen. Selbst wenn die Aufteilung einer leitenden Position in mehrere Teilzeitstellen mit Problemen verbunden sein kann, stellt die leitende Position als solche keinen Grund für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in Elternzeit dar.
Ihr Arbeitgeber darf den Teilzeitantrag während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die entgegenstehende Gründe. In dem Ablehnungsschreiben muss Ihr Chef die Gründe, warum er die Teilzeit ablehnt, näher ausführen. Hierzu muss er zumindest den wesentlichen Kern seiner Einwendungen mitteilen. Häufig reicht die Begründung schon nicht aus. Selbst wenn Gründe genannt werden, sind diese häufig nur vorgeschoben. , wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.
Denn nach der tradierten Vorstellung einiger Arbeitgeber und Personalchefs sind Fach- und Führungspositionen in Teilzeit nicht möglich. Es herrscht immer noch eine Präsenzkultur, in der die reine Anwesenheit mit Leistung gleichgesetzt wird. Vollzeit und Überstunden gehören sozusagen zum guten Ton. Viele Arbeitgeber reagieren daher gekränkt, wenn Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten wollen. Sie befürchten, dass sie weniger effektiv arbeiten und mit einem Kind nicht mehr so belastbar sind, häufiger Ausfallen, es zu Reibungsverlusten kommt und die Zusammenarbeit mit den Kollegen nicht klappt oder zusätzliche Kosten entstehen. Daher wird der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt.
Wenn auch Sie davon betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt hat, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Für die Prüfung der Ablehnung Ihres Teilzeitantrags benötigen wir folgende Unterlagen:
Senden Sie uns die Unterlagen – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
Als Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir das Ablehnungsschreiben auf formale und rechtliche Wirksamkeit und helfen Ihnen, Ihr Recht auf Teilzeit während der Elternzeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Wir besprechen, was Sie tun können und welche alternativen Möglichkeiten Sie haben.
Sie möchten während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Dann rufen Sie uns an.
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Anwalt für Arbeitsrecht Sebastian Trabhardt ist bekannt aus