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Elternzeit

Die Geburt eines Kindes kann das Leben seiner Eltern auf den Kopf stellen. Auch das Arbeitsleben bleibt davon nicht unberührt. Um den Eltern in den ersten Lebensjahren des Kindes zu entlasten, kann eine berufliche Auszeit genommen werden. Diese wird als Elternzeit bezeichnet und ist im Bundeselterngesetz (BEEG) geregelt.

Pro Kind muss der Arbeitgeber eine Auszeit von bis zu 3 Jahren gewähren. Der Arbeitnehmer ist in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt und bekommt daher auch keinen Lohn. Stattdessen kann Elterngeld beantragt werden, welches über den Zeitraum der Elternzeit hinweg gezahlt wird. Allerdings kann nicht jeder von dieser Regelung Gebrauch machen. Selbstständige, aber auch Geschäftsführer oder Ehrenamtliche haben keinen Anspruch auf Elternzeit.