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Für Familien und Vielbeschäftigte kann es schwer sein, einen produktiven Arbeitsalltag zu etablieren. Das Arbeiten im hauseigenen Büro kann daher für viele eine große Erleichterung sein, flexible Freizeit- und Arbeitszeiten einzurichten. „Homeoffice“ bedeutet wortwörtlich übersetzt „Heimbüro“. Es ist auch unter den Begriffen e-work oder Telearbeit bekannt, welche als Synonyme verwendet werden. Das Arbeiten im Homeoffice ist daher das teilweise oder vollumfängliche Erledigen arbeitsrelevanter Aufgaben im heimischen Umfeld.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für diesen Arbeitsort. Der Arbeitsschutz muss auch dort gewährleistet sein. Auch Datensicherheit und eine gute IT-Infrastruktur unterliegen dabei hohen Anforderungen. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet geeignete Vorkehrungen für den Arbeitsplatz im Homeoffice zu schaffen.
Für die Arbeit im Homeoffice gibt es aus dem Arbeitsrecht weder einen Anspruch noch eine Verpflichtung. Entscheidet sich der Arbeitgeber allerdings für das Arbeiten von Zuhause aus, wird in der Regel ein Zusatzvertrag aufgelegt.