Der Betriebsrat hat Anspruch auf sämtliche Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen sowie deren Auswirkungen auf die Belegschaft zu informieren – zum Beispiel bei Personalplanung und Betriebsverlegung.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Fällen und auf welche Weise Betriebsräte einen Anwalt benötigen
Haben Sie als Betriebsrat juristische Probleme? Droht der Arbeitgeber mit Betriebsänderungen oder Kündigungen? Sind die Klauseln in Betriebsvereinbarungen undurchschaubar?
Als Betriebsrat tragen Sie große Verantwortung: Sie vertreten die Arbeitnehmerinteressen und haben zugleich die wirtschaftliche Lage des Betriebs im Blick. Häufig stellen sich in der Betriebsratsarbeit komplexe rechtliche Fragen. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, einen Anwalt auf Kosten des Arbeitgebers zu beauftragen. Ob als rechtliche Beratung oder als Sachverständiger – ein Anwalt vertritt den Betriebsrat vor Gericht und außergerichtlich, auch gegenüber der Einigungsstelle.
Bei Kündigungen, Betriebsänderungen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Problemen ist ein Anwalt für den Betriebsrat eine wertvolle Unterstützung. Steht eine Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber bevor?
So unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber
Damit wir Sie als Betriebsrat bestmöglich beraten können, sollten Sie die folgenden Punkte bedenken.
Vorgehen bei Beauftragung
Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat einen formellen Beschluss fassen. Dieser Beschluss muss gemäß den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ordnungsgemäß zustande kommen. Aus unter anderem folgenden Gründen kann er unwirksam sein:
- fehlerhafte Tagesordnungen,
- fehlerhafte Anwesenheitslisten sowie falsche Besetzung durch Ersatzmitglieder oder Delegationen,
- Unstimmigkeiten beim Auszählen der Stimmen,
- Befangenheit einzelner Betriebsratsmitglieder.
Freie Wahl
Der Betriebsrat kann frei entscheiden, ob er sich gewerkschaftlich vertreten lässt oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nimmt – und welchen Rechtsanwalt er wählt.
Kosten
Die Kosten der Rechtsberatung trägt der Arbeitgeber. Dies gilt unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens und davon, welche Partei klagt. Der Betriebsrat darf jedoch keine vollkommen mutwilligen oder aussichtslosen Verfahren durch einen Rechtsanwalt betreiben lassen.
Die Anwaltskosten müssen in einem angemessenen und verhältnismäßigen Rahmen verbleiben. Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als unabhängigen Sachverständigen, ist zuvor eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich. Das Arbeitsgericht kann die Beauftragung eines juristischen Sachverständigen genehmigen, falls der Arbeitgeber aus unsachlichen Gründen seine Zustimmung verweigert.
Umfang anwaltlicher Unterstützung
- Vertretung des Betriebsrats vor Gericht
- außergerichtliche Begleitung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (etwa bei einer Einigungsstelle) auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt des Arbeitgebers
- Einsetzung als unabhängiger Sachverständiger zur Klärung komplexer juristischer Fragen (beispielsweise zur Rechtmäßigkeit eines Sozialplans)
Suchen Sie eine juristische Beratung für Ihren Betriebsrat? Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Seite.
Auf welche Weise kann der Betriebsrat einen Anwalt beauftragen?
Braucht Ihr Betriebsrat rechtliche Unterstützung? Nach dem BetrVG steht Ihnen der Einsatz eines Betriebsratsanwalts zu. Ob Kündigung, Betriebsvereinbarungen, Betriebsratsbeschlüsse oder Betriebsänderungen – unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite. Als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie durch außergerichtliche Rechtsberatung, als Vertretung in der Einigungsstelle oder vor Gericht sowie als unabhängige Sachverständige.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Anschließend fassen Sie einen Betriebsratsbeschluss und beauftragen uns. Als Mandanten profitieren Sie von unserer langjährigen Praxiserfahrung. Im Unterschied zu Gewerkschaften streben wir in der Regel einvernehmliche Lösungen an; wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche jedoch auch gerichtlich durch. Da nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber die Kosten trägt, klären wir Sie gern über Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Beauftragen Sie uns bei Ihren Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts

Anwalt für Ihren Betriebsrat: auf Kosten des Arbeitgebers
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Wann Wahlen durchgeführt werden müssen
Nach § 13 BetrVG sind Betriebsratswahlen alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai durchzuführen.
Es bestehen jedoch Ausnahmen, die Wahlen außerhalb dieses Zeitraums zulassen:
- Bereits nach zwei Jahren können Wahlen erforderlich werden, wenn sich die Zahl der Arbeitnehmer oder der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte oder mindestens um fünfzig verändert hat.
- Dies ist ebenfalls der Fall, wenn eine Wahl erfolgreich angefochten wurde oder der Betriebsrat sein Amt niedergelegt hat.
- Wenn die Gesamtanzahl der Betriebsratsmitglieder trotz Hinzuziehung aller Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Mindeststellung gefallen ist, können Wahlen vorgezogen werden.
- Auch im Fall einer gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats sind außerordentliche Wahlen möglich.
- Wenn im Unternehmen bisher kein Betriebsrat besteht, muss bei einer erstmaligen Einrichtung des Gremiums eine Wahl abgehalten werden.
Solche Regelungen ermöglichen es, in besonderen Fällen außerhalb des regulären Wahlzyklus Betriebsratswahlen durchzuführen.
Wer ist wahlberechtigt und wer kann in den Betriebsrat gewählt werden?
Die Bestimmung des Betriebsrats, einschließlich seiner Größe und Zusammensetzung, orientiert sich an der Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer im Betrieb.
Wahlberechtigt sind alle festangestellten Beschäftigten des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Dies umfasst auch Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Kurzfristig anwesende Leiharbeitnehmer, die beabsichtigen, länger als drei Monate im Betrieb zu verbleiben, werden ebenfalls erfasst.
Ab einer Unternehmensgröße von 101 Mitarbeitern erfolgt die Festlegung der Betriebsratsgröße ohne Unterscheidung zwischen wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Arbeitnehmern. In diesem Fall ist allein die Gesamtzahl der Mitarbeiter ausschlaggebend.
Die Wählbarkeit zum Betriebsrat ist von der Wahlberechtigung abzugrenzen. Um wählbar zu sein, müssen die Mitarbeiter das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt sein (wie oben beschrieben) sowie eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit im aktuellen Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns nachweisen (§ 8 BetrVG). Personen, die wegen einer Straftat vorübergehend das öffentliche Wahlrecht verloren haben, sind nicht wählbar.
Bei Betrieben, die weniger als sechs Monate bestehen, entfällt die Voraussetzung der sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.
Wenn Sie unsicher sind, wer wahlberechtigt und wer wählbar ist, beraten wir Sie in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht gerne.
Stärke des Betriebsrats
Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der festgelegten Mitgliederstärke.
- Als Grundlage für die Berechnung dient die Anzahl der wahlberechtigten Betriebsangehörigen.
- Mindestens fünf wahlberechtigte Personen müssen vorhanden sein, damit ein Betriebsrat gegründet werden kann.
- Auch vorgesehene, aber noch unbesetzte Stellen für wahlberechtigte Arbeitnehmer werden bei der Zählung berücksichtigt.
- In solchen Situationen besteht der Betriebsrat zunächst aus nur einer Person.
- Mit steigender Betriebsgröße erhöht sich entsprechend die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat.
- Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 werden auch Leiharbeitnehmer, die zur Belegschaft des Entsendebetriebs gehören, bei der Ermittlung der erforderlichen Belegschaftsgröße einbezogen (BAG, 13. März 2013, Az.: 7 ABR 69/11).
- Sowohl die Zahl der Betriebsratsmitglieder als auch die Größe des Betriebs sind nach oben hin nicht beschränkt.
- Bei Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern ist ein Betriebsratsausschuss zu bilden, der die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt (vgl. § 27 Abs. 1 BetrVG).
Überblick über die Zusammensetzung des Betriebsrats und die Wahlberechtigung
- Ab 21 wahlberechtigten Personen, was der Anwesenheit von drei Betriebsratsmitgliedern entspricht, greift zusätzlich eine Geschlechterquote für die Zusammensetzung des Betriebsrats.
- Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht hat Anspruch auf einen Anteil an Betriebsratsmandaten, der dem Geschlechterverhältnis in der Belegschaft entspricht.
- Bei einer Belegschaftsstärke von mindestens 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Betriebsratsmitglied vollständig von seiner normalen Tätigkeit freizustellen.
- Nach § 38 BetrVG richtet sich die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach der Gesamtgröße der Belegschaft.
- Arbeitnehmer unter 16 Jahren sind nicht wahlberechtigt.
- Sie können jedoch über die Jugend- und Auszubildendenvertretung mitwirken, allerdings nur in Unternehmen, in denen bereits ein Betriebsrat besteht.
- Diese Vertretung kann auch von Arbeitnehmern unter 18 Jahren sowie von Praktikanten und Werkstudenten gewählt werden.
- Leitende Angestellte sind ebenfalls nicht wahlberechtigt, haben jedoch die Möglichkeit, einen sogenannten Sprecherausschuss zu bilden.
So erfolgt das weitere Vorgehen nach der Wahl
Der Wahlvorstand hat gemäß § 18 WO die Pflicht, das Wahlergebnis im Betrieb bekannt zu machen. Innerhalb einer Woche nach der Wahl tritt der neu gewählte Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung zusammen.
In dieser Sitzung werden der oder die Vorsitzende und der Stellvertreter bestimmt. Bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden führt der Vorsitzende des Wahlvorstands die Sitzung.
Zur Beschlussfassung in Angelegenheiten ist eine Abstimmung des Betriebsrats erforderlich. Entscheidungen werden, sofern keine abweichende Regelung besteht, in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß § 33 BetrVG getroffen.
Wie wir Sie bei Betriebsratswahlen und bei der Gründung von Betriebsräten unterstützen
Suchen Sie kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung bei Betriebsratswahlen? Unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Kompetenz, um Sie bei Organisation und Durchführung von Betriebsratswahlen zu unterstützen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- die rechtliche Beratung zur Wahlordnung,
- die Unterstützung bei der Bildung des Wahlvorstands sowie
- die Prüfung der Wahlvoraussetzungen.
- Wir begleiten Sie ebenfalls bei außerplanmäßigen Wahlen oder bei der erstmaligen Durchführung einer Betriebsratswahl in Ihrem Unternehmen.
Mit Unterstützung unserer Anwälte reduzieren Sie das Risiko kostspieliger Anfechtungsverfahren vor den Arbeitsgerichten und sichern einen stabilen Betriebsfrieden. Vertrauen Sie auf unsere juristische Expertise, damit Ihre Betriebsratswahlen reibungslos und rechtssicher ablaufen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Fragen zu Betriebsratswahlen zu klären und unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Rechtsberatung für Betriebsräte
Unter welchen Umständen darf sich der Betriebsrat von einem Anwalt rechtlich beraten lassen?
Der Betriebsrat darf zur Beantwortung einer komplexen rechtlichen Frage einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies gilt beispielsweise für die rechtlichen Folgen einer Betriebsvereinbarung, für eine Betriebsänderung oder für die Erstellung und Prüfung eines Sozialplans. Einfache formale Fragen, etwa das Anhörungsrecht des Betriebsrats, fallen hingegen nicht darunter.
Wie beauftragt der Betriebsrat einen Anwalt?
Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat gemäß den Vorschriften des BetrVG vorgehen: Zunächst beraten sich die Betriebsratsmitglieder intern. Anschließend wird ein Beschluss gefasst, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Soll der Rechtsanwalt als Sachverständiger tätig werden, ist dafür eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich.
Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt?
Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt der Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und verfügt daher über kein eigenes Budget. Besteht im Betrieb eine Gewerkschaft, die juristisch tätig ist, kann auch auf deren Unterstützung zurückgegriffen werden, da dies kostengünstiger sein kann. Die in Anspruch genommene Leistung muss jedoch mit der eines Anwalts gleichwertig sein.
Hat der Betriebsrat die freie Wahl seines Anwalts?
Der Betriebsrat kann grundsätzlich frei entscheiden, welchen Rechtsanwalt er beauftragt; eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber ist dafür nicht erforderlich. Besteht im Betrieb eine Gewerkschaft, die rechtliche Fragen klärt, kann dennoch ein Anwalt hinzugezogen werden. Aus Kostengründen ist dies jedoch meistens zu begründen.
Welche Vorzüge bringt die Beauftragung einer Kanzlei im Vergleich zu einer Gewerkschaft?
Eine außergerichtliche Einigung bringt beiden Seiten meist Vorteile. Als Rechtsanwälte setzen wir die Belange des Betriebsrats überwiegend einvernehmlich durch. Gewerkschaften sind nicht an den Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit gebunden und verfolgen eigene Interessen, was dem Betriebsrat nachteilig sein kann.
In welchen Situationen verfügt der Betriebsrat über ein Mitbestimmungsrecht?
Bei der betrieblichen Personalpolitik verfügt der Betriebsrat über weitreichende Mitbestimmungsrechte. Beispielsweise betrifft dies Regelungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, die Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen sowie die Ausgestaltung leistungsbezogener Entgelte.
Welche Befugnisse stehen dem Betriebsrat zu?
Die größte Durchsetzungskraft erzielt der Betriebsrat durch seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Bestimmte Regelungen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen. Dazu zählen beispielsweise die Auszahlung von Arbeitsentgelten oder Vorschriften zum Verhalten der Arbeitnehmer.
Welche Mitbestimmungsrechte stehen dem Betriebsrat bei der Einstellung von Mitarbeitern zu?
Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber vor jeder Einstellung zu informieren. Ihm sind die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie die personenbezogenen Informationen vorzulegen. Bevor neue Mitarbeiter eingestellt werden, muss der Betriebsrat seine Zustimmung geben.
Welche rechtliche Stellung nimmt der Betriebsrat ein?
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Mitglieder des Betriebsrats vertreten die Beschäftigten und setzen sich für deren Rechte sowie für bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb ein.
Welche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte besitzt der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat Anspruch auf sämtliche Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen sowie deren Auswirkungen auf die Belegschaft zu informieren, etwa bei Personalplanung und Betriebsverlegung.
Warum ALSTER Rechtsanwälte Ihre erste Wahl bei fristloser Kündigung ist
Unsere Kanzlei in Hamburg ist seit Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert – mit einem besonderen Fokus auf das Thema Kündigungen. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen kompetent, individuell und durchsetzungsstark.
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