Was versteht man unter einer Tantieme, wer hat Anspruch darauf und unter welchen Bedingungen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erläutere ich Ihnen auf dieser Seite, was im arbeitsrechtlichen Kontext unter einer Tantieme zu verstehen ist und wie sich dieser variable Vergütungsbestandteil rechtlich einordnen lässt.
Sie erfahren:
- wann ein Anspruch auf Tantieme besteht,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
- wie sich die Tantieme von anderen variablen Vergütungsmodellen unterscheidet
- und welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt zu beachten sind.
Ich unterstütze Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen – einschließlich Tantiemevereinbarungen. Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht für eine individuelle Beratung.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter einer Tantieme? – Definition und arbeitsrechtliche Einordnung
Im Arbeitsrecht bezeichnet man eine Tantieme als einen variablen Bestandteil der Vergütung, der vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Dieser erfolgsabhängige Bonus wird üblicherweise an Führungskräfte wie Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte ausgezahlt. Die konkrete Gestaltung der Tantieme erfolgt in der Regel vertraglich und kann individuell vereinbart werden.
Wenn Sie klären möchten, ob ein Anspruch auf Tantieme vorliegt oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann, vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht – ich berate Sie kompetent und individuell.
Anspruch auf Tantieme – Welche rechtlichen Grundlagen liegen dem Anspruch zugrunde?
Ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder – bei Geschäftsführern – aus dem Geschäftsführerdienstvertrag. Die vertragliche Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für diesen variablen Vergütungsbestandteil, der häufig an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist.
In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz resultieren. Gewährt ein Unternehmen vergleichbaren Führungskräften unter denselben Bedingungen eine Tantieme, darf es einzelne Mitglieder der Führungsebene nicht ohne sachlichen Grund hiervon ausschließen. Eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbare Begründung kann rechtlich angreifbar sein.
Sie möchten Ihre vertraglichen Ansprüche auf eine Tantieme überprüfen lassen oder sind von Ungleichbehandlung betroffen? Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck.

Anspruch auf Tantieme prüfen
Wenn Sie klären möchten, ob ein Anspruch auf Tantieme vorliegt oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann, vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht – wir beraten Sie kompetent und individuell.
Tantieme: Bedingungen für den Anspruch auf Auszahlung
Ob ein Anspruch auf eine Tantieme besteht und in welcher Höhe, hängt grundsätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen ab – entweder im Arbeitsvertrag oder im Geschäftsführerdienstvertrag. Diese Regelungen legen fest, unter welchen Bedingungen die variable Vergütung gewährt wird.
Typischerweise ist die Zahlung einer Tantieme an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geknüpft. Dabei kann sich die Bemessungsgrundlage auf bestimmte Erfolgskennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder andere messbare Unternehmensziele beziehen.
Sie möchten rechtliche Klarheit bezüglich Ihrer Tantiemevereinbarung oder wünschen eine rechtssichere Regelung? Ich biete Ihnen gerne eine fundierte Beratung an, um Sie kompetent und individuell zu unterstützen.
- Schriftform (§ 126 BGB):
Beide Parteien müssen das Verbot eigenhändig unterschreiben. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ein unterschriebenes Exemplar aushändigen. - Karenzentschädigung (§ 74 Abs. 2 HGB):
Mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen müssen für die Dauer des Verbots gezahlt werden. - Berechtigtes geschäftliches Interesse:
Es muss nachvollziehbar sein, dass der Arbeitgeber seine Geschäftsgeheimnisse oder Kundenbeziehungen schützen möchte.
Tantieme im Vergleich zu Bonus, Provision und Prämie – Welche Unterschiede bestehen?
Die Tantieme stellt einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil dar, der sich deutlich von anderen variablen Zahlungen im Arbeitsverhältnis abhebt. Im Gegensatz zur Provision, die sich auf den individuellen Verkaufserfolg eines einzelnen Mitarbeiters konzentriert, orientiert sich die Tantieme am wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs.
Auch im Vergleich zur Zielvereinbarungsprämie ergibt sich ein Unterschied: Während Zielprämien überwiegend an persönliche Leistungen gebunden sind, basiert die Tantieme in erster Linie auf kollektiven Unternehmensergebnissen – beispielsweise dem Gewinn oder Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres.
Im Gegensatz zur Gratifikation – wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld – wird die Tantieme nicht automatisch fällig, sondern erfordert in der Regel das Erreichen konkreter wirtschaftlicher Ziele.
Obwohl der Begriff Bonus häufig synonym verwendet wird, ist die Tantieme juristisch abzugrenzen: Ein Bonus kann individuell bemessen und an Abteilungsergebnisse oder Einzelleistungen gekoppelt sein, während die Tantieme typischerweise den Erfolg des Gesamtunternehmens widerspiegelt.
Tantieme unter Vorbehalt der Freiwilligkeit – ist dies zulässig?
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist rechtlich problematisch – und in vielen Fällen unwirksam. Wenn eine Tantieme auf Grundlage allgemeiner, unternehmensweit geltender Regelungen gezahlt wird, beispielsweise im Rahmen eines betrieblichen Vergütungssystems für Führungskräfte, kann ich den Anspruch nicht wirksam unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen.
Denn: Wenn einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer die Teilnahme an einem bestehenden Tantiemensystem verbindlich zugesichert wird, verhält sich das Unternehmen widersprüchlich, wenn es gleichzeitig erklärt, die Zahlung sei freiwillig und unverbindlich. Ein solcher Widerspruch kann dazu führen, dass die Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als intransparent und unwirksam eingestuft wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 24.10.2007 (Az. 10 AZR 825/06) bestätigt: Eine Bonusklausel, die einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusichert, andererseits aber den Anspruch auf Auszahlung ausschließt, verstößt gegen die Transparenzanforderungen des BGB – und ist somit nicht rechtlich haltbar.
Tantieme mit Widerrufsvorbehalt – ist dies rechtlich zulässig?
Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen wirksam. Laut der Rechtsprechung dürfen formulierte Widerrufsvorbehalte nur dann eingesetzt werden, wenn sie zumindest stichpunktartig konkrete Gründe für einen möglichen späteren Widerruf angeben – zum Beispiel wirtschaftliche Gründe oder Leistungskriterien.
Darüber hinaus besteht eine klare Grenze: Der widerrufbare Vergütungsbestandteil – also beispielsweise die Tantieme – darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung betragen. Da Tantiemen insbesondere im Managementbereich oft einen erheblichen Anteil der Gesamtvergütung ausmachen, ist ein formularmäßiger Widerrufsvorbehalt in der Regel unzulässig und somit rechtlich unwirksam.
Haben Sie einen Arbeits- oder Geschäftsführervertrag mit einem Widerrufsvorbehalt und möchten die Wirksamkeit überprüfen lassen? Ich kläre Ihre Rechte im Bereich Arbeitsrecht – kompetent, individuell und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Anspruch auf Tantieme –
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