Abmahnung vom Arbeitgeber
Warum Sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung vom Arbeitgeber wehren sollten
ABMAHNUNG VOM ARBEITGEBER –
WAS TUN?
Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten und sind sich unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?
Gelbe Karte
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber kann der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Sie ist ist sozusagen die gelbe Karte, die Sie ernst nehmen sollten. Denn mit der Abmahnung rügt Ihr Arbeitgeber ein Fehlverhalten und warnt Sie vor Konsequenzen im Fall einer weiteren Pflichtverletzung. Eine solche Abmahnung kann Sie daher in Ihrem beruflichen Fortkommen und in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen.
Personalakte
Daher können Sie verlangen, dass eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung vom Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt wird. Der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung besteht u.a., wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist.
Ruhig bleiben
Wenn Sie eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie nicht durch voreilige falsche Reaktionen das Arbeitsverhältnis weiter belasten. Insbesondere bei Verstößen gegen Compliance-Richtlinien oder Diebstahlvorwürfen sollten Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden. Bleiben Sie lieber ruhig und holen Sie sich zunächst Rechtsrat vom Anwalt für Arbeitsrecht ein.
ABMAHNUNG – CHECK
Lassen Sie jetzt Ihre Abmahnung vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Mit unserem Abmahnung-Check erhalten Sie schnell und einfach Klarheit, ob Ihre Abmahnung vom Arbeitgeber wirksam ist. Wir beraten Sie bundesweit.
1. Kontaktaufnahme
Für den Abmahnung-Check benötigen wir folgende Unterlagen: „Abmahnschreiben, Schilderung des Falles aus Ihrer Sicht, ggfls. Ihre Rechtsschutzversicherung“. Senden Sie uns die Abmahnung – am besten als pdf-Datei – und Ihre Schilderung per E-Mail.
2. Abmahnung-Check
Wir prüfen die Abmahnung vom Arbeitgeber auf formale und rechtliche Wirksamkeit. Sie erhalten schnell eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles vom Anwalt für Arbeitsrecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Sie, haben, gegen die Abmahnung vorzugehen. Wir beraten Sie bundesweit.
3. Vertretung
Ist die Abmahnung unwirksam, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber. In vielen Fällen konnten wir bereits außergerichtlich erreichen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt oder eine Gegendarstellung berücksichtigt wird.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten? Dann rufen Sie uns an:
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt