So beantragen Sie die Elternzeit:Die Elternzeit beantragen Sie sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Durch die Elternzeit können Mütter und Väter eine Auszeit vom Job nehmen, um sich um die Betreuung ihres Kindes kümmern zu können.
Um Elternzeit in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie weder die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, noch müssen Sie mit ihm eine besondere Vereinbarung über die Elternzeit abschließen. Es reicht, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit schriftlich geltend machen. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit erfüllen:
Anspruch auf Elternzeit
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG). Damit können sowohl Mütter als auch Väter Elternzeit beantragen. Der Anspruch besteht auch für Führungskräfte und leitende Angestellte sowie für Auszubildende (§ 20 Abs. 1 BEEG). Bei Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis jedoch um die Dauer der Elternzeit. Freie Mitarbeiter können hingegen keine Elternzeit beantragen.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht in jedem Arbeitsverhältnis, also unabhängig davon, ob Sie in einem Teilzeit-, geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Job), befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Der Anspruch auf Elternzeit setzt weiter voraus, dass Sie:
- mit dem Kind in einem Haushalt leben und
- es selbst betreuen und erziehen.
Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragen
Die Elternzeit dürfen Sie nur antreten, wenn Sie die Elternzeit vorher bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Der Antrag auf Elternzeit erfordert die strenge Schriftform des § 126 BGB. Das heißt, der Elternzeitantrag muss von Ihnen eigenhändig unterschreiben und im Original an Ihren Arbeitgeber gesandt werden. Ein mündlicher Antrag oder die Übermittlung per Fax oder per E-Mail wahren die Schriftform nicht und führen zur Nichtigkeit Ihrer Erklärung.
Wann Sie Elternzeit beantragen
Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr
Wenn Sie die Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes nehmen möchten, müssen Sie die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen (§ 16 Abs. 1 BEEG).