UNSERE KOSTENTRANSPARENZ
Eine Erstberatung mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Klarheit zu bekommen. Schildern Sie uns Ihren Fall per Telefon oder E-Mail. Sie erhalten schnell einen Termin und eine erste Einschätzung Ihres Falles. Eine telefonische Erstberatung im Umfang von 20 Minuten erhalten Sie bereits ab 97,00 Euro (inkl. USt.). Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Danach rechnen wir für die weitere Beratung und Vertretung nach einem im Vorfeld mit Ihnen vereinbarten Stundensatz oder den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Gern klären für Sie auch die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe und Prozessfinanzierung.
ERSTBERATUNG
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber kann der erste Schritt vor einer Kündigung sein. Sie ist ist sozusagen die gelbe Karte, die Sie ernst nehmen sollten. Denn mit der Abmahnung rügt Ihr Arbeitgeber ein Fehlverhalten und warnt Sie vor Konsequenzen im Fall einer weiteren Pflichtverletzung. Eine solche Abmahnung kann Sie daher in Ihrem beruflichen Fortkommen und in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen.
AUSSERGERICHTLICH
Daher können Sie verlangen, dass eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung vom Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt wird. Der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung besteht u.a., wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht.
GERICHTSVERFAHREN
Wenn Sie eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie nicht durch voreilige falsche Reaktionen das Arbeitsverhältnis weiter belasten. Insbesondere bei Verstößen gegen Compliance-Richtlinien oder Diebstahlvorwürfen sollten Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden. Bleiben Sie lieber ruhig und holen Sie sich zunächst Rechtsrat vom Anwalt für Arbeitsrecht ein.
Gegenstandswert
Wird nach dem RVG abgerechnet, richten sich die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit nach dem Wert, auf den sich der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit bezieht, dem so genannten Gegenstandswert.
Beispiel (Kündigungsschutz)
Gegenstandswert ist der Betrag, der sich aus Ihrem durchschnittlich erzielten Bruttoquartals-verdienst ergibt. Werden außergerichtlich und/oder mit der Klage weitere Ansprüche, wie z.B. Weiterbeschäftigung, Gehalt oder Urlaubsabgeltung, geltend gemacht, erhöht sich der Gegenstandswert entsprechend. Den genauen Wert setzt im gerichtlichen Verfahren das Arbeitsgericht fest.
Höhe der Gebühr
Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich aus:
- dem Gegenstandswert
- der Anwendung eines Gebührensatzes gemäß dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG) und
- der entsprechenden Gebührentabelle des RVG.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese bei Eintrittspflicht die Rechtsanwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht auf die zu zahlende Vergütung auswirkt, ob und in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz zusagt. Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen rechnen wir an und übernehmen die Korrespondenz mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen für Sie.
Keine Kostenerstattung
Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz nach § 12a ArbGG auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten besteht. Das gleiche gilt für die außergerichtliche Vertretung. Das heißt, jede Partei muss ihre eigenen Anwaltskosten tragen.
ALSTER Rechtsanwälte
Sommerkamp-Moldenhauer Trabhardt PartmbB
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir beraten Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
Kirsten Sommerkamp-Moldenhauer
Rechtsanwältin
Sebastian Trabhardt
Rechtsanwalt