Allgemeine Mandatsbedingungen
Ein Mandat nehme ich zu den nachstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen an. Sie enthalten zugleich wichtige Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge sowie Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).
GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Mandatsverträge über die Erteilung von Rat und/oder Auskünften sowie alle Rechtsdienstleistungen (einschließlich der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung), die Sie mit mir abschließen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und mir.
Ein Mandatsvertrag kommt zustande mit:
Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt
Holzdamm 18 20099 Hamburg
Tel.: +49 40 28409112
Fax.: +40 40 28409119
E-Mail: info@alster-rechtsanwaelte.de
ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS FÜR DIE ONLINE-RECHTSBERATUNG
Das auf der Website dargestellten Online-Dienstleistungsangebote sind freibleibend und stellen noch keine rechtliche Angebote dar.
Für eine Online-Rechtsberatung oder Inanspruchnahme einer anderen anwaltlichen Dienstleistung nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt zu mir auf.
Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail kommt der Mandatsvertrag durch eine Annahmeerklärung per E-Mail und im Fall der telefonischen Kontaktaufnahme durch die Inanspruchnahme der telefonischen Rechtsberatung zu Stande.
KORREKTUR VON EINGABEFEHLERN
Die Erstberatung erfolgt innerhalb von 48 Stunden und umfasst eine erste rechtliche Auskunft per E-Mail oder Telefon. Die telefonische Beratung dauert bis maximal 20 Minuten.
Wird das Mandat nach der Erstberatung fortgesetzt, ist diese Tätigkeit gesondert vergütungspflichtig.
SPEICHERUNG UND ZUGÄNGLICHKEIT DES VERTRAGSTEXTES
Ihre persönlichen Daten und diese Allgemeinen Mandats- und Geschäftsbedingungen werden von mir gespeichert. Die Allgemeinen Mandats- und Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf meiner Webseite unter dem Allgemeine Mandatsbedingungen aufrufen, speichern und ausdrucken. Ihre persönlichen Daten können Sie nach dem Vertragsschluss nicht mehr aufrufen. Sie erhalten jederzeit Auskunft über die von mir gespeicherten persönlichen Daten. Näheres erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Liefer- oder Versandkosten fallen nicht an.
Für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann ich von Ihnen einen einen angemessenen Vorschuss fordern. Die Vergütung ist nach Erhalt einer Rechnung zu zahlen.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen für die Inanspruchnahme der Online-Rechtsberatung oder einer anderen anwaltlichen Dienstleistung neben Paypal auch die Überweisung nach Erhalt einer Rechnung zur Verfügung.
Paypal:
Zahlen Sie sicher und kostenlos über Ihr Paypal-Konto. Ihre Bankdaten sind bei Paypal hinterlegt, so dass Sie diese nicht noch einmal bei jeder Zahlung angegeben müssen. Die Beratungsgebühr wird dem hinterlegten Bank- oder Kreditkartenkonto sofort belastet und mir gutgeschrieben, worüber ich sofort informiert werde.
Sie erhalten von mir per E-Mail einen Link, über den Sie direkt zu PayPal weitergeleitet werden. Durch Klicken dieses Links leiten Sie den Bezahlvorgang ein. Auf der Übersichtsseite von PayPal wird Ihnen die gewählte Dienstleistung und der Preis noch einmal angezeigt.
Wenn Sie bereits ein PayPal-Konto haben, können Sie sich mit Ihren persönlichen Login-Daten einloggen. Sofern Sie noch kein Konto haben, können Sie sich dort schnell und einfach anmelden. Nach dem Bezahlvorgang werden Sie automatisch zurück zur Webseite geleitet. Sie erhalten von PayPal eine Bestätigung über die erfolgreiche Zahlung.
Rechnung:
Alternativ können Sie die Vergütung auch nach Erhalt der Rechnung überweisen.
VERGÜTUNG BEI FORTSETZUNG DES MANDATS
Wird das Mandat nach der Erstberatung fortgesetzt, berechne ich in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Alternativ kann über die weitere Tätigkeit auch eine gesonderte, schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen werden, wonach nach Zeitaufwand abgerechnet oder eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz 225,00 Euro inkl. 19% USt.
KOSTEN RICHTEN SICH NACH DEM GEGENSTANDSWERT
Wird nach dem RVG abgerechnet, richten Sie die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche und für die gerichtliche Tätigkeit nach dem Wert, auf den sich der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit bezieht, dem so genannten Gegenstandswert.
Beispiel Kündigungsschutz:
Gegenstandswert ist der Betrag, der sich aus Ihrem durchschnittlich erzielten Bruttoquartalsverdienst ergibt. Werden außergerichtlich und/oder mit der Klage bzw. Verteidigung der Klage weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Weiterbeschäftigung, Gehalt oder Urlaubsabgeltung,geltend gemacht oder abgewehrt, erhöht sich der Gegenstandswert entsprechend. Den genauen Wert setzt im gerichtlichen Verfahren das Arbeitsgericht fest.
Die konkrete Höhe der Gebühr ergibt sich
- aus dem Gegenstandswert
- der Anwendung eines Gebührensatzes gemäß dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (VV RVG)
- und der entsprechenden Gebührentabelle des RVG.
Auf Wunsch erhalten Sie gern über die voraussichtlichen Kosten einen Kostenvoranschlag.
KEINE KOSTENERSTATTUNG BEI ARBEITSGERICHTLICHEN ANGELEGENHEITEN
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten besondere Kostenverteilungsgrundsätze. Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten besteht weder ein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten noch Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten der I. Instanz gegenüber dem Arbeitgeber. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Rechtsstreit vollumfänglich gewinnen.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND AUSSCHLÜSSE
Ich weise darauf hin, dass es sich nicht auf die zu zahlende Vergütung auswirkt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz zusagt und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt. Soweit die Rechtsschutzversicherung nur Teilleistungen erbringt, ist das von der Rechtsschutzversicherung nicht gezahlte Honorar von Ihnen auszugleichen.
Zudem weise ich darauf hin, dass einige Rechtsschutzversicherungen bei arbeitsrechtlichen Kündigungen die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht übernehmen. Sofern Sie mich dennoch zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen, haben Sie die entstehenden Rechtsanwaltskosten unabhängig davon zu tragen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen die Kosten erstattet oder nicht.
Sofern Gegenstand des Mandats eine verhaltensbedingte Kündigung ist, bei der Ihr Arbeitgeber Ihnen einen vorsätzlichen Pflichtverstoß vorwirft, könnte Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnen. Nach den Versicherungsbedingungen ist bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sofern Gegenstand des Mandats das Aushandeln eines Aufhebungsvertrages ist, könnte Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnen. Zum Teil wird von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass in dem Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages noch kein Verstoß gegen Rechtspflichten aus dem Arbeitsvertrag und damit noch kein Versicherungsfall vorliegt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch mit Urteil vom 19.11.2008 (IV ZR 305/07) entschieden, dass aber dann ein Rechtsschutzfall vorliegt, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, sollte der Arbeitnehmer das unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages ablehnen. Gleichwohl lehnen die meisten Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten ab. Einige Versicherer bieten besondere Tarife an, nach denen zumindest pauschal 1.000 Euro (inkl. USt.) übernommen werden, sofern ein Aufhebungsvertrag zustande kommt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob und in welcher Höhe Ihre Rechtsschutzversicherung bei Verhandlung eines Aufhebungsvertrages Kosten übernimmt.
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT UND BEFREIUNG VON DER SCHWEIGEPFLICHT
Als Rechtsanwalt bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was mir in Ausübung meines Berufes bekannt geworden ist und besteht nach Beendigung des Mandats fort. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Sofern Sie mich mit der Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung beauftragen, erklären Sie sich einverstanden, dass ich dieser Informationen über Sie, den Sachverhalt und gerichtliche Entscheidungen mitteile, soweit diese für die Prüfung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherungen erforderlich sind.
Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Der Mandant ist verpflichtet, Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig ggfls. auf Verlangen des Rechtsanwalts auch schriftlich, zur Verfügung zu stellen.
BESONDERE HINWEISE BEI KÜNDIGUNGEN VOM ARBEITGEBER
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sind Sie gemäß § 38 SGB III verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.
Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Sollten Sie weitere Schreiben von Ihrem Arbeitgeber erhalten, so senden Sie diese bitte unverzüglich in Kopie an mich. Sollten Sie den Eindruck gewinnen, es könnte sich um eine Kündigung handeln, nehmen Sie bitte sofort telefonischen Kontakt mit mir auf.
HAFTUNG
Die Haftung von Rechtsanwalt Sebastian Trabhardt ist für Vermögensschäden aufgrund von Berufsversehen bei einfacher Fahrlässigkeit in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag von 1.000.000,00 Euro (in Worten: eine Million Euro) beschränkt.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche gegenwärtigen und künftige Mandate, soweit nicht bereits Ansprüche schriftlich geltend gemacht wurden.
Im Übrigen hafte ich uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ich hafte ferner uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung, einschließlich einer schuldhaften Pflichtverletzung meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für den Auftrag erstreckt sich ausschließlich auf die Anwendung deutschen Rechts.
Sollte aus Sicht des Mandanten eine über 1.000.000,00 Euro hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Es besteht eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung bei der
R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens des Europäischen Wirtschaftsraums. Insoweit sind Ersatzansprüche aus Tätigkeiten
- über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
- im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
- des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten
ausgeschlossen.
AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Bei Streitigkeiten mit Mandanten bin ich zu einem Streitbeilegungsverfahren bereit.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin einzuschalten (§ 191f BRAO). Diese finden Sie über die Homepage der
BRAK www.brak.de oder der
Schlichtungsstelle (Rauchstraße 2, 10787 Berlin)
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de oder
per E-Mail unter schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Schlichtung der regionalen Rechtsanwaltskammer
Darüber hinaus können Sie sich zur Streitschlichtung auch an die Rechtsanwaltskammer Hamburg als zuständige Aufsichtsbehörde wenden (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
Bei Online-Dienstverträgen mit Verbrauchern besteht zudem die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbelegung über die Europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform). Zu diesem Zweck steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung.
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie hier: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Meine E-Mail lautet: info@alster-rechtsanwaelte.de