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Arbeitszeit

Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die „Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.

"Arbeit" ist dabei nicht nur die eigentlich geschuldete Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt. Sie dient damit der Befriedung eines fremden Bedürfnisses. Fahrtzeiten von Dienstreisen und Bereitschaftsdienste können daher Arbeitszeit sein. Eine andere Frage ist jedoch, ob und wie die Arbeitszeit zu vergüten ist.

Alle wichtigen Urteile zur Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Dienstreisen und Bereitschaftsdienste finden Sie hier.

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