Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber freigestellt wurden und sich Gedanken über Ihren Dienstwagen machen, sind Sie bei uns genau richtig. Oftmals enthalten Arbeitsverträge oder Dienstwagenvereinbarungen Klauseln, die besagen, dass der Dienstwagen bei Freistellung ohne Entschädigung zurückzugeben ist. Solche Klauseln können wirksam sein, aber nicht immer sind Freistellungen rechtlich zulässig. Hier erfahren Sie, wann Sie den Dienstwagen bei Freistellung zurückgeben müssen und ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Dienstwagen bei privater Nutzung ist geldwerter Vorteil
Die Zuverfügungstellung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine zusätzliche Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung. Mit ihr wird dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zugewendet, der als Sachbezug der Lohnsteuer unterliegt.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Dienstwagen nur so lange zur privaten Nutzung überlassen, wie er Ihnen Arbeitsentgelt schuldet. Dies bedeutet, dass er den Dienstwagen während längere Krankheit nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung oder während der Elternzeit ohne Entschädigung zurückfordern kann.
Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens
Arbeitgeber können Gehaltsbestandteile von von weniger als 25% des Grundgehalts grundsätzlich widerrufen, vorausgesetzt es existiert eine wirksame Widerrufsklausel. Die Klausel muss klar formuliert sein, damit Sie wissen, wann ein Widerruf möglich ist. In der Klausel müssen sachliche Gründe genannt werden. Eine Klausel, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, die private Nutzung des Dienstwagens jederzeit ohne Grund zu widerrufen, ist zu weitgehend und daher unwirksam (BAG, Urteil v. 19.12.2006, 9 AZR 294/06).
Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens bei Freistellung
Eine Klausel in einem Dienstwagenvertrag, wonach die private Nutzung des Dienstwagens bei einer Freistellung widerrufen werden kann, ist wirksam. Der Widerruf ist zumutbar, wenn die Freistellung rechtswirksam ist. Denn der als Arbeitnehmer müssen Sie bis zum Kündigungstermin keine Arbeitsleistung erbringen, insbesondere entfallen Dienstfahrten mit dem Pkw (BAG, Urteil v. 21.03.2012, 5 AZR 651/10).
Die Wirksamkeit der Freistellung: Ein rechtlicher Blick
Der Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens kann nur ausgeübt werden, wenn die Freistellung selbst rechtswirksam ist. In den meisten Fällen erfolgt die Freistellung mit einer Kündigung. Doch nicht jede Freistellung ist rechtlich auch zulässig. Denn grundsätzlich hat der Arbeitnehmer auch nach eine Kündigung Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Freistellung bei Kündigung
Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen, ist unwirksam (LAG Hamburg, Urteil v. 24.07.2013, 5 SaGa 1/13; LAG Hessen, Urteil v. 20.03.2013, 18 SaGa 175/13). Sie ist mit dem wesentlichen Grundgedanken des höchstrichterlich anerkannten Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers nicht vereinbar.
Der allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht grundsätzlich auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, es sei denn, es liegen überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers vor (BAG, Urteil v. 19.08.1976, 3 AZR 173/75). Solche Gründe müssen im Arbeitsvertrag konkret genannt werden und müssen das konkrete Freistellungsinteresse des Arbeitgebers wiedergeben, wie z.B. die Besorgnis der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, befürchtete Konkurrenztätigkeit, Mitnahme von Kunden. Die schlichte Nennung der Kündigung als Freistellungsgrund reicht nicht aus (LAG Hamburg, Urteil v. 24.07.2013, 5 SaGa 1/13).
Eine einseitige Freistellung – ohne wirksame vertragliche Grundlage – ist allenfalls bei Vorliegen von Gründen denkbar, die auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
Lesen hier mehr zum Thema: Gründe für eine Freistellung durch den Arbeitgeber bei Kündigung
Tipp: Widersprechen Sie der einseitigen Freistellung
Wenn Sie mit Ausspruch einer Kündigung freigestellt wurden, sollten Sie der Freistellung widersprechen. Anderenfalls könnte Ihre Zustimmung zur Freistellung stillschweigend angenommen werden, was die Freistellung wirksam macht und auch den Widerruf der Dienstwagennutzung ermöglicht.
Für den Fall, dass die Kündigung und/oder Freistellung durch eine nicht berechtigte Person ausgesprochen wurde, sollten Sie zudem die Kündigung und die Freistellung nach § 174 BGB zurückweisen, wenn dem Kündigungsschreiben keine original Vollmacht beigefügt war. Die Kündigung und Freistellung ist dann schon formal aus diesem Grund unwirksam. Die Zurückweisung muss unverzüglich, innerhalb einer Woche, erfolgen.
Lassen Sie Ihre Freistellung rechtlich prüfen
Um sicherzustellen, dass Ihre Freistellung unwirksam ist und Sie Ihren Dienstwagen während der Freistellung weiter privat nutzen können, empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht können wir Ihre Situation analysieren und feststellen, ob die Freistellung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens muss billigem Ermessen entsprechen
Selbst wenn die Freistellung wirksam ist, muss der Widerruf im Einzelfall billigem Ermessen entsprechen. Normalerweise darf der Arbeitgeber den Dienstwagen nicht sofort zurückfordern, sondern erst zum Monatsende. Denn als Arbeitnehmer müssen Sie den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG immer für den gesamten Monat versteuern, auch wenn Sie ihn nur wenige Tage im Monat nutzen können. Ferner muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine gewisse Zeit einräumen, damit Sie sich um ein Ersatzfahrzeug kümmern können, wenn Sie keinen eigenen privaten Pkw besitzen.
FAZIT: Entschädigung vom Arbeitgeber
Wenn der Widerruf der privaten Nutzung des Dienstwagens nicht zulässig oder nicht wirksam ausgeübt wurde, muss der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen (BAG, Urteil v. 21.03.2012, 5 AZR 651/10). Die Höhe der Entschädigung basiert auf der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit, also 1% des Listenpreises des Dienstwagens bei Erstzulassung.
Auch wenn der Widerruf unwirksam ist, sollten Sie den Dienstwagen dennoch zurückgeben und stattdessen die Entschädigung einfordern, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sie haben zwar weiterhin ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagen. Es besteht aber die Gefahr, dass Ihr Arbeitgeber dies anders sieht und Ihnen wegen unberechtigter Nutzung des Dienstwagens fristlos kündigt. In diesem Fall müssen Sie sich nicht nur gegen die ordentliche Kündigung wehren, sondern auch noch gegen die fristlose Kündigung. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie den Dienstwagen in jedem Fall sofort herausgeben.
Dienstwagen bei Freistellung prüfen
Als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihren Dienstwagenvertrag und beraten Sie zum Widerruf der Privatnutzung des Dienstwagens bei Freistellung.
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