Der erste Arbeitsvertrag – was Trainees darüber wissen sollten: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten hat auf seinem Ratgeberportal arbeitsvertrag.org ein kostenloses E-Book zum Thema „erster Arbeitsvertrag“ veröffentlicht, der jungen Arbeitnehmern den Einstieg in das Berufsleben erleichtern soll.
Ob als Praktikant, Auszubildender oder Trainee – der Einstieg in das Berufsleben erfolgt meist über mehrere Etappen. Um sich zu orientieren, bieten viele Unternehmen verschiedene Programme an, durch die sich ein Einblick in das Unternehmen und die Tätigkeiten gewähren lässt. Oft unterscheiden sich diese Programme stark voneinander, dennoch haben sie eins gemeinsam: die Absolventen dieser Programme unterschreiben meist ihren ersten richtigen Arbeitsvertrag. Eins dieser Programme ist das Trainee-Programm. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten klärt im Folgenden darüber auf und erklärt, worauf die angehenden Führungskräfte bei ihrem ersten Arbeitsvertrag achten sollten.
Trainee-Programm
Das Trainee-Programm gilt, wie alle anderen Programme auch als Ausbildung des Absolventen, bei der dieser neue Fähigkeiten erwerben und anwenden soll. Als Trainees werden meist Hochschulabsolventen eingestellt. Diese sollen im Unternehmen zu einer Fach- und Führungskraft ausgebildet werden. Aus diesem Grund durchläuft der Absolvent in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren mehrere Abteilungen im Unternehmen. Dadurch soll er die Unternehmensstruktur sowie die Abläufe im Unternehmen kennenlernen. Eine klare Zielrichtung hinsichtlich der späteren Stelle kristallisiert sich meist erst im Laufe des Trainee-Programmes heraus und muss daher nicht zwingend zu Beginn des Programms gegeben sein. Da das Unternehmen sehr viel Zeit und Geld in die Ausbildung der zukünftigen Führungskraft steckt, ist die Chance, vom Unternehmen übernommen zu werden deutlich höher, als bei den anderen Ausbildungsprogrammen. In einigen Fällen werden Trainees sogar direkt unbefristet eingestellt, wodurch spätere Übernahmegespräche hinfällig werden. Dennoch ist es wichtig, vor Beginn der Tätigkeit einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Trainee zu schließen. Der Absolvent sollte diesen genau lesen bevor er ihn unterschreibt, denn oft wissen junge Arbeitnehmer nicht, worauf es in einem Arbeitsvertrag ankommt und welche wichtigen Inhalte und Klauseln dieser beinhaltet.
Inhalt des Arbeitsvertrages
Folgende Inhalte sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Unternehmen unbedingt beinhalten:
Ausbildungsziel sowie Beginn und Dauer des Programms
Das Ausbildungsziel wird meist sehr allgemein gehalten, um die Aufgabengebiete nicht zu sehr einzugrenzen und dem Trainee möglichst viele Aufgabenfelder zu bieten. Die Eingrenzung der Dauer des Programms ist vor allem wichtig, damit beide Vertragsparteien wissen, wie lange die Tätigkeit zu vergüten ist.
Arbeitszeit und –ort
Die Arbeitszeit muss vertraglich geregelt sein und sich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Dieses besagt, dass die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen darf. Nur in Ausnahmefällen darf die Arbeitszeit überschritten werden.
Vergütung und Probezeit
Trainees verdienen in den meisten Branchen zwischen 2000 und 4000 Euro brutto. Zudem können eventuelle Zusatzleistungen vereinbart werden, wie z.B. Weihnachtsgeld. Die Probezeit ist in einem Ausbildungsvertrag verpflichtend und beläuft sich in der Regel auf einen bis maximal vier Monate. In dieser Zeit haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, herauszufinden, ob der Arbeitnehmer in das Unternehmen und zu der Stelle passt.
Angabe des Betreuers sowie Inhalte des Programms
Die Inhalte des Programms sollten vorab vereinbart werden. Dabei ist es wichtig, zu klären, wie die Inhalte und Tätigkeiten genau aussehen und welche Aufgaben der Arbeitnehmer im Unternehmen zu bewältigen hat.
Urlaub, Krankheit und Kündigungsfristen
Jeder Arbeitnehmer hat laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gilt also auch für Trainees. Der Urlaub muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden und mindestens 20 Tage im Jahr betragen.Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er das dem Unternehmen sofort mitteilen. Außerdem muss eine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt werden, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert. In einigen Fällen wird diese sogar schon am ersten Krankheitstag gefordert. Der Arbeitnehmer darf nur in der auf dem Attest angegebenen Zeitspanne fehlen.Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kündigunsfrist. In der Probezeit beträgt diese zwei Wochen. Danach muss eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen eingehalten werden. Besteht das Arbeitsverhältnis schon länger, kann diese aber vom Arbeitgeber verlängert werden.
Neben diesen Inhalten sollten in einem Arbeitsvertrag immer die Angaben über die Vertragsparteien, die Befristung, die Überstunden und die Schweigepflicht geprüft werden.
Kostenloses E-Book zum Arbeitsvertrag
Das E-Book zum Thema Arbeitsvertrag klärt alle wichtigen Fragen zum Thema und führt die wichtigsten Punkte auf. Unter anderem finden interessierte Leserinnen und Leser auch Informationen zu den anderen Ausbildungsprogrammen und eine Übersicht zu den jeweiligen Gehältern.
Das kostenlose E-Book finden Sie hier. Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitsvertrag hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten auf seinem Portal www.arbeitsvertrag.org zusammengefasst. Neben Themen wie Abmahnung und Probezeit, finden Sie hier auch ausführliche Informationen zur Kündigung sowie zu dem Thema Teilzeitjob und vieles mehr.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.