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Kündigung

Fragen zu Ihrer Kündigung und relevanten Themen werden in den folgenden Beiträgen beantwortet.

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung der Schriftform, d.h. sie muss schriftlich (nicht handschriftlich) abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachreicht reichen nicht aus. Kündigungsgründe müssen in der Kündigung nicht genannt werden. Sofern allgemeiner Kündigungsschutz besteht, kann der Arbeitgeber aber nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen kündigen. Aus der Kündigung muss sich ergeben, zu welchem Termin gekündigt werden soll. Bei einer ordentlichen Kündigung ist die vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Nach § 622 Abs. 1 BGB gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Nach zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber.  Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie wird daher auch fristlose Kündigung bezeichnet.