Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ein zivilrechtlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Geregelt ist der Arbeitsvertrag in § 611a BGB. Danach wird der Arbeitnehmer zu Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Inhalt des Arbeitsvertrages unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit, weshalb es den Vertragsparteien überlassen ist, welche Regelungen sie im Vertrag vornehmen. Aufgrund der ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner unterliegen die Klauseln im Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der richterlichen Inhaltskontrolle. Arbeitsvertragsklauseln, die einseitig nur die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen sind unwirksam. Eine weitere Grenze besteht in anzuwendenden Tarifverträgen. Hiervon können Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Hier finden Sie Urteile und Tipps zu einzelnen Klauseln im Arbeitsvertrag.
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